Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat hat auf Grund des derzeitigen Beschäftigungsverbotes der Kindergartenleiterin Frau Annika Cakirman beschlossen, Frau Andrea Heinz den Tätigkeitsbereich der Kindergartenleitung im Rahmen des § 14 Abs. 1 TVöD zu übertragen. Des Weiteren hat der Marktgemeinderat die Verwaltung beauftragt, wegen der angespannten Personalsituation eine mögliche Entlastung durch die Einstellung von weiterem Personal mit einer unbefristeten Stelle zu prüfen.

 

Der Markt Schneeberg beabsichtigt, zwei Urnenstelen mit je drei belegbaren Kammern zum Preis von 2.970 € netto, zuzügl. Frachtkostenpauschale und Verpackung, von der Firma Hake Design GmbH, Am Sandborn 19, 63500 Seligenstadt-Froschhausen, zu beschaffen. Diesem hat der Gemeinderat zugestimmt.

 

Der Schützenverein teilte der Gemeinde in einem Schreiben vom 08.01.2024 mit, dass die Wasserdruckerhöhungsanlage im Schützenhaus auf Grund eines Defekts erneuert werden musste. Es entstanden Kosten in Höhe von 1.990,69 €. Hierfür musste der erzielte Gewinn vom Oktoberfest verwendet werden, der für die Jugendarbeit und Instandhaltung der Zufahrt vorgesehen war. Die Verantwortlichen des Schützenvereins fragten an, ob sich die Gemeinde an den Kosten für die Erneuerung der Druckerhöhung und für die Instandsetzung der Zufahrt beteiligen würde. Das würde dem Schützenverein erheblich weiterhelfen. Um den Schützenverein finanziell zu entlasten, beschloss der Gemeinderat, dass sich der Markt Schneeberg zur Hälfte an den Kosten für die Druckerhöhung beteiligt und die Kosten für den Schotter zur Instandsetzung der Zufahrt komplett übernimmt.