Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Gegen Ende des Jahres 2023 hat Frau Dipl.Kff. Steuerberaterin Margit Brutscher den steuerlichen Jahresabschluss für den Markt Schneeberg erstellt. In diesem Rahmen wurde der kaufmännische Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung und die Eigenjagdverpachtung für das Jahr 2022 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2022 weist folgende Summen aus:

         Bilanz in Aktiva und Passiva                                                                     1.395.667,59 €

         Jahresgewinn lt. Bilanz                                                                                    20.948,15 €

         Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung                                    20.948,15 €.

 

Der Jahresgewinn 2022 wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg hat für das Jahr 2022 eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von 11.906,76 € zu entrichten. Die Umsatzsteuernachzahlung teilt sich dabei auf in 10.098,72 € Steuernachzahlung für die Wasserversorgung und 1.808,04 € Steuernachzahlung für die Eigenjagdverpachtung. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 2.359,78 € berücksichtigt. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2022 waren nur wenige solcher Beträge in einer Gesamthöhe von 492,93 € enthalten, welche für Maßnahmen und Beschaffungen anfielen, die im Jahre 2022 getätigt, jedoch abrechnungstechnisch erst im Jahre 2023 abgewickelt wurden. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen und kann mit der Umsatzsteuererklärung 2023 geltend gemacht werden.

 

Da der Markt Schneeberg keine Gewinnerzielungsabsicht hat besteht auch dementsprechend keine Gewerbesteuerpflicht. Aufgrund der Tatsache des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge (vom Finanzamt zum 31.12.2021 festgestellt: 1.575.815 €) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Zeit ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen. Durch das Weglassen der Staatszuschüsse aus Vorjahren ist die Wertung des steuerlichen Ergebnisses für die Gebührenhöhe zudem nicht zielführend.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2020 von 3,50 €/m³ auf 4,00 €/m³ war aufgrund der Kalkulation geboten. Im Jahre 2022 wurden trotz geänderten Ablesezeitraumes (15 Monate) weiter pro Jahr ca. 292.000 € an Umsatzerlösen erzielt. In diesem Rahmen wurde der Wegfall der Verbrauchsabgrenzung des Vorjahres abgemindert berücksichtigt. Das Ergebnis hat sich vor allem wegen des gesunkenen Aufwands von – 22.000 € auf + 21.000 € verbessert. Bei den Aufwendungen sind dabei die Rückgänge bei den Materialaufwendungen wesentlich. Diese sind mit 39.000 € deutlich niedriger als im Vorjahr. Gesunken ist auch der sonstige Aufwand um 4.000 € und die Kapitalkosten (= Abschreibung und Zinsen) um 4.000 €.

Insgesamt hat sich dadurch der steuerliche Jahresgewinn mit 20.948,15 € gegenüber dem Vorjahr (Jahresverlust von 22.449,06 €) deutlich geändert. Die jährliche Wasserverkaufsmenge nahm aufgrund des einmaligen Ablesezeitraumes von 15 Monate auf 80.736 m³ zu.

 

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2022 mit 30,0 % nach 25,7 % schlechter als im Vorjahr. Sie werden aber in beiden Jahren unverändert als zu hoch beurteilt. Der Sollwert liegt nach Erfahrungswerten bei 10 %. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

 

Die im Rahmen der Erstellung der Steuerklärung erstellten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der einzelnen Gebühren ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Kämmerei vor und können jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt Folgendes:

 

a)    Der Jahresabschluss 2022 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden Summen:

 

                Bilanz in Aktiva und Passiva                                                         1.395.667,59 €

                Jahresgewinn lt. Bilanz                                                                         20.948,15 €

                Jahresgewinn lt. Gewinn- und Verlustrechnung                        20.948,15 €

   wird hiermit festgestellt.

b)      Der Jahresgewinn 2022 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

c)    Die Verbindlichkeiten beim Markt Schneeberg wurden bis 2022 mit dem Zinssatz nach SUD 124, entnommen der Zeitreihen der Dt. Bundesbank verzinst. Es wurde jeweils der Durchschnitt der 12 Monatswerte für die Festlegung der Zinsen gebildet (zuletzt 2022: 2,35 %). Ab dem Jahr 2023 soll die Verzinsung nach dem SUD 004 (Effektivzinssätze Banken DE / Bestände / Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Ursprungslaufzeit über 5 Jahre, entnommen der Zeitreihen der Dt. Bundesbank) umgestellt werden, der näher an der Realität liegt, da entsprechende Kredite wohl zum Großteil auch langfristig refinanziert werden sollten.