Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen den Wohnhausneubau mit Garage auf der Fl.Nr. 1790/28, Roscheklinge 28, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“.

Die Bauherren haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen eine Befreiung vom Bebauungsplan „Roscheklinge“ für folgende Punkte.

-       Dachneigung Pultdach bis 15 Grad (geplant 20 Grad)

-       Höhe Oberkante Fußboden EG max. 0,30 m über Straße in Hausmitte (geplant 0,63 m)

Aus der Begründung des Antrages ist folgendes zu entnehmen:

Um Barrierefreiheit zwischen Garage und Wohnhaus zu ermöglichen – bedingt durch die Topographie des Grundstücks am Hang – ist eine Erhöhung des Niveaus OKFF EG notwendig.

Die erhöhte Dachneigung von 20 Grad ermöglicht einen günstigeren Neigungswinkel und damit einen höheren Wirkungsgrad für die Anforderungen an das beanspruchte Förderprogramm.

Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht berührt. Die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind städtebaulich vertretbar und mit nachbarschaftlichen Interessen vereinbar.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit zwei Stellplätzen in der Garage erfüllt.

Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ stimmt der Gemeinderat zu.

 

GR Berberich hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.