Sitzung: 08.11.2023 Gemeinderat
Sachverhalt:
Am 18.07.2022 hatten
wir in Schneeberg einen Waldbrand, ausgelöst durch Mulcharbeiten durch das Staatliche
Bauamt.
Die Arbeiten wurden,
unverständlicher Weise, bei extremer Trockenheit durchgeführt. Durch den Brand
wurden 1,4 ha Gemeindewald zerstört und die damit verbundene Brandbekämpfung
haben beim Markt Schneeberg erhebliche Kosten ausgelöst.
Wir haben am
24.01.2023 dem Staatlichen Bauamt eine Kostenrechnung in Höhe von knapp 19.500
€ gestellt.
Das Staatliche
Bauamt hat die Angelegenheit zur Schadensregulierung an das Landesamt für
Finanzen in Augsburg, als zuständige Vertretungsbehörde des Freistaates Bayern,
abgegeben.
Am 24.04.2023 wurden
unsere Ansprüche vom Landesamt für Finanzen mit folgender Begründung, abgelehnt:
„Nach Einsichtnahme in die Akte der
Staatsanwaltschaft müssen wir ihre Ansprüche ablehnen, da keine eindeutige
Brandursache festgestellt werden konnte.“
Wir haben uns mit
dem Kreisbrandrat in Verbindung gesetzt und ihn um eine Stellungnahme gebeten.
Gleichzeitig haben wir eine Stellungnahme vom Amt für Öffentliche Sicherheit
und Ordnung angefordert.
Mit diesen beiden
Stellungnahmen und dem Sachstand der Polizei haben wir am 23.05.2023
Widerspruch eingelegt.
Mit Schreiben vom
20.06.2023 wurde die Kostenübernahme erneut abgelehnt. Begründet wie folgt:
Wir möchten darauf hinweisen, dass der
Mitarbeiter des Bauamtes Aschaffenburg im vorliegenden Fall seiner
Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, indem er Mäharbeiten entlang der
Kreisstraße durchführte.
Von einem grob fahrlässigen Handeln kann
keinesfalls die Rede sein, wenn bei einer allgemeinen Waldbrandgefahrenstufe 4,
Mäharbeiten an einer Straße durchgeführt werden. Dementsprechende gesetzliche
Verbotsregelungen existieren nicht.
Wenn bauamtliche Mitarbeiter letztlich auch-
oder gerade- bei Trockenheit dafür Sorge tragen, dass das Gras entlang der
Straße im Bankettbereich kurz gehalten wird, kommt der Lage gleich: Es soll
neben dem fließenden Verkehr doch gerade auch der angrenzende Böschungsbereich
geschützt werden – etwa für den Fall, dass durch eine aus dem Fenster geworfene
Zigarettenkippe ein Brand am Bankett entstehen könnte.
Ein Anspruch aus Gefährdungshaftung gem. §7
StVG besteht nicht:
In mehreren obergerichtlichen Entscheidungen
wird ausgeführt, dass eine Haftung entfällt, wenn die Fortbewegungs- und
Transportfunktion eines Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug
nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird. So verhält es sich hier, das
Mähfahrzeug war im vorliegenden Fall nicht als Verkehrsmittel zu Fortbewegung
eingesetzt.
Schließlich muss nochmals festgestellt
werden, dass nicht nachweisbar feststeht, ob der Brand unmittelbar durch dem
Mähvorgang hervorgerufen wurde. So wurde das an diesem Tag eingesetzte
Mähfahrzeug samt Mähgerät direkt im Anschluss an das Brandereignis in der
Zentralwerkstatt des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg eingehend untersucht.
Dabei wurden weder am Unimog noch am Mähgerät Auffälligkeiten bemerkt. Es
konnten keine Beschädigungen durch etwaigen Funkenflug der technischer Defekt
festgestellt werden.
Wir bitten daher um Verständnis, dass vor
diesem Hintergrund eine Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern nicht
erfolgen kann.
Daraufhin legten wir
erneut Widerspruch ein.
Wir nahmen mit dem
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom Landratsamt Kontakt auf und
schickten die kompletten Unterlagen von dem Vorgang dort hin, mit der Bitte um
Unterstützung.
Nach Einsicht der
Unterlagen, hat man uns geraten erneut eine Rechnung zu stellen jedoch ohne
Sachkosten, da diese in der Regel nicht übernommen werden.
Am 24.08.2023 haben
wir erneut eine Kostenrechnung an das Landesamt für Finanzen gestellt mit der
empfohlenen Reduzierung.
Gleichzeitig haben
wir Kontakt zu unserem Landtagsabgeordneten aufgenommen, ihm den Sachverhalt
erklärt, ebenfalls mit der Bitte um Unterstützung.
Er hat das Anliegen
auch gleich an den Staatsminister für Finanzen weitergeleitet.
Am 12.10.2023
bekamen wir von dem Staatsministerium für Finanzen wieder eine Ablehnung für
die Übernahme der Kosten. Mit der gleichen Begründung wie oben beschrieben.
Unsere Eischätzungen
sind dazu wie folgt:
- Die Mäharbeiten aus Verkehrssicherheitsgründen, wären zu diesem
Zeitpunkt nicht nötig gewesen, da die Kreisstraße MIL 10 wegen
Baumaßnahmen noch einige Wochen gesperrt war.
- Es waren keine weiteren Personen, außer der Mitarbeiter des
Staatlichen Bauamtes anwesend. Es ist auszuschließen, dass der Brand von
einer anderen Person verursacht wurde.
- An zwei unterschiedlichen Stellen, dort wo die Mäharbeiten
stattgefunden haben, begann es zu brennen. Der Mitarbeiter des
Straßenbauamtes hat versucht das Feuer zu löschen, jedoch ohne Erfolg und
hat sogleich den Alarm ausgelöst.
- Es ist bekannt, dass eine Mähmaschine keine technischen Mängel
aufweisen muss, um bei so einer Trockenheit von Stufe 4 ein Feuer zu
entfachen. Es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, bei extremer
Trockenheit, Mäharbeiten zu vermeiden, auch wenn es nicht unbedingt
gesetzlich geregelt ist.
Die Brandursache ist
für uns eindeutig.
Auf Grund der
hervorragenden Arbeit der Einsatzkräften wurde schlimmeres verhindert. Jedoch wird
dieses ehrenamtliche Engagement hierdurch mit Füßen getreten.
Es ist nicht
nachvollziehbar, dass man als Geschädigter so behandelt wird. Es reicht dem
Anschein nach nicht, dass man den Schaden hat, die Kosten müssen auch noch
obendrauf.
Wir sind uns sicher,
wäre das in einem Staatswald passiert und durch eine Privatperson ausgelöst
worden, hätte man den Verursacher zur Kasse gebeten.
Diskussionsverlauf:
Für 3. Bgm. Wöber ist dies beschämend. Wenn man Vertrauen mit Füßen treten will, dann hat man es hier vollbracht. Der Betrag von 20.000 € ist für den Freistaat Bayern sehr überschaubar. Dies muss in die Öffentlichkeit damit man sieht wie das Ehrenamt mit Füßen getreten wird.
2. Bgm. Pfeiffer sagt, in letzter Zeit hört man oft, dass die Gemeinden im Regen stehen gelassen werden.