Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 12.06.2023, Nr. 51-6100-FNP-7-2023-1 hat das Landratsamt Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schneeberg im Bereich des Sondergebietes „Grüngutsammelplatz“ auf der Teilfläche Fl.Nr. 6862 der Gemarkung Schneeberg genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 12.09.2023 gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung, Hauptverwaltung, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg, während der Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Der Vorsitzende sagt, als nächster Schritt muss überlegt werden, wie der Grüngutsammelplatz am besten zu gestalten ist. Er berichtet von einer Begegnung mit einer nicht ortsansässigen Person in der vergangenen Woche auf dem Grüngutsammelplatz, die ihr Grüngut dort abgeladen hat. Auf Nachfrage erhielt er die Antwort, dass es doch egal sei, wo der Abfall hingebracht wird, da ohnehin alles vom Landkreis bezahlt wird.