Sachverhalt:
(zuletzt
Sitzung am 04.07.2023, lfd.Nr. 516)
Die
Kommunen im Landkreis Miltenberg möchten gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg
und den Gemeinde- und Stadtwerken mit kommunalem Hintergrund aus der Region das
REW (Regionales Energiewerk Untermain) als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter
Haftung) gründen. Aufgabe der REW ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in
der Region voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu
leisten. Dabei setzt die Gesellschaft auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen
Unternehmen und Akteuren, sowie auf die Beteiligung der Bevölkerung,
insbesondere über die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.
Als
Gesellschafter der REW GmbH kann der Markt Schneeberg aktiv an der Umsetzung
dieser Ziele mitwirken. Durch den Beitritt kann der Markt Schneeberg seine
Standortpotentiale in den Ausbau erneuerbarer Energien einbringen und
gleichzeitig von den Erfahrungen und Ressourcen der anderen Gesellschafter
profitieren. Auch Gemeinden die keine eigenen Standorte auf ihrem
Gemeindegebiet realisieren können, haben so die Möglichkeit sich an solchen
Projekten zu beteiligen oder ihren Bürgern und/oder Unternehmen eine solche
Beteiligung über eine Bürger-Energiegenossenschaft zu ermöglichen. Die REW GmbH
bietet zudem durch ihre Gesellschafterstruktur optimale Voraussetzungen und
eine hervorragende Plattform, um gemeinsame Projekte und Initiativen mit
anderen Städten und Gemeinden in der Region umzusetzen.
Nutzen
des REW:
·
Wertschöpfung
für den Ausbau erneuerbarer Energien kann in der Region gehalten werden
·
Beteiligungsmöglichkeiten
für Gemeinden, regionale Unternehmen und Bürger werden geschaffen
·
Aufträge
können vor Ort vergeben werden
·
Standortvorteile
(Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen) in der Region werden geschaffen
·
Die
Partner der REW können die Projektentwicklungen aktiv steuern
·
Vermarktungschancen
der Energie können zukünftig regional genutzt werden
·
Bürgern
und regionalen Unternehmen wird Zugang zu regional erzeugter Energie verschafft
·
Eigenversorgungsanteil Energie von Gemeinden und Unternehmen
kann erhöht werden
·
Risiken von Einzelinvestitionen werden minimiert
Ohne dass die Region aktiv die Projektentwicklung
erneuerbarer Energiepotentiale in der Region in die Hand nimmt, überlässt man
dieses Feld überwiegend privaten Projektentwicklern, die überwiegend
Gewinnerzielungsabsichten für institutionelle Anleger damit verfolgen. Da diese
privaten Projektentwickler derzeit bereits intensiv unterwegs sind und
versuchen mit den Eigentümern potenziell geeigneter Flächen Vorverträge zum
Ausbau erneuerbarer Energien abzuschließen ist eine gewisse Eilbedürftigkeit
gegeben, um die Gemeinden die Gestaltungsfreiheit darüber wo, in welchem Umfang
und wann dieser Ausbau von Erzeugungsanlagen erfolgt, zu bewahren.
Aufgaben des REW:
§ Unterstützung
der Gemeinden in der gemeindlichen Planung in deren Gebiet Projektstandorte
gegeben sind
§ Unterstützung
bei der Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
§ Abschluss
von Flächensicherungsverträgen mit den Grundstückseigentümern
§ Vergabe
und Begleitung von Gutachten, die für die Genehmigungsfähigkeit eines Projektes
erforderlich sind
§ Herstellung
der Genehmigungsreife von Projekten, entsprechende Genehmigungsanträge
ausarbeiten und stellen
§ Organisation
von Projektgesellschaften unter Beteiligung u.a. von regionalen Unternehmen und
Bürgerenergiegenossenschaften, und Abgabe der Projekte an diese (gegen
Erstattung der Aufwendungen).
§ Das REW organisiert die Leistungen und kann sich
zur Erfüllung der Aufgaben auch der Leistungen Dritter bedienen
Organisation des REW:
• Rechtsform GmbH
• Beteiligungsverhältnisse:
§ 51 %
Gemeinden, Beteiligungsquote nach Einwohnerzahl
§ 48 %
Gemeinde- und Stadtwerke
Die regionalen Energiewerke
sind ein wichtiger Baustein der REW. Sie bringen Knowhow aus der
Projektentwicklung, der Realisierung und Finanzierung auch von größeren
Energieprojekten, der Vermarktung von Energie, auch in einem schwierigen Marktumfeld,
und die nötigen Ressourcen für eine erfolgreiche Projektentwicklung mit. Die
vorgenannten Energieunternehmen haben einen vollständigen oder überwiegend
kommunale Eigentümer. Mit ihrer breiten Aufstellung in mehreren
Energiebereichen sind sie zudem in der Lage neben dem Ausbau im Bereich Wind-
und Solarenergie auch weitere Tätigkeitsfelder, wie die Speicherung von Energie
z.B. durch Elektrolyse und Projekte der Wärmewende mitzugestalten. Die
Energiegesellschaften wollen auch aktiv in den Projektgesellschaften die
Realisierung der Projekte mitgestalten.
v 12 %
City-use, stellvertretend für deren Gesellschafter: (Stadtwerke Klingenberg,
EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt, EZV Energie- und Service GmbH,
E-Werk Goldbach-Hösbach, Gemeindewerke Glattbach, Kahl a.M., Partenstein,
Nüdlingen, Stadtwerke Hammelburg, Bad Brückenau, Bad Neustadt, Markt
Frammersbach)
v 12 %
AVG, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
v 12 %
Entega AG Darmstadt
v 12 %
Gasversorgung Unterfranken GmbH
§ 1 %
Energiegenossenschaft Untermain EG
Die geringe Beteiligungshöhe
der Energiegenossenschaft ist deren ausdrücklicher Wunsch. Höhere Beteiligungen
der Bürgerenergiegenossenschaften sind dann in den Projektgesellschaften zu
erwarten.
• Die Kommunen haben mit 51 % Gesellschafteranteil
immer die Mehrheit
• Stammkapitaleinlage 100.000
€
• Jährlicher Aufwand
(Umlageverfahren: 500.000 €)
• mittel- und langfristige Refinanzierung
aus den Einnahmen bei der Gründung von Projektgesellschaften und Abgabe der
Genehmigungen an Projektgesellschaften
• In der REW selbst soll kein Geld
verdient werden, sondern die REW sorgt für die Genehmigung von Erneuerbaren
Energieprojekten und deren Realisierung in Projektgesellschaften
• REW Gesellschafter entscheiden bei
Gründung der Projektgesellschaften welche weiteren Partner sich an der
Realisierung und dem Betrieb beteiligen können
• Es
sind 1-2 ggfs. nebenamtliche Geschäftsführer + ggfs. hauptamtlicher
Projektkoordinator vorgesehen. (ist noch nicht definiert)
Als Gründungsgeschäftsführer
wird Dieter Gerlach, ehemaliger Geschäftsführer und Werkleiter der Stadtwerke
Aschaffenburg, mittlerweile im Ruhestand, bestellt. Er hat erklärt, dass er
bereit ist die Geschäfte bis längsten Januar 2024, bzw. bis zu einer
Entscheidung über die zukünftige Geschäftsführung der REW, also nur
vorübergehend zu führen.
• Reduzierter administrativer Aufwand
durch Auslagerung zentraler Dienstleistungen (kaufm. Rechnungswesen, EDV, usw.)
• Aufsichtsrat 11 Mitglieder:
§ 4x
Vertreter Gemeinden aus dem Kreisverband BayGT Mil
§ 1x
Landrat MIL
§ 1x
Oberbürgermeister Stadt AB
§ 4x
Vertreter Stadt-, Gemeindewerke
§ 1x
Vertreter Bürgerenergiegenossenschaft
Um Zeit zu gewinnen, wird die REW bereits von einem Teil der
49 % Gesellschaftern gegründet, diese halten dann vorübergehend 100 % der
Gesellschaftsanteile des REW. Damit kann der Aufbau der Gesellschaft bereits
begonnen und erste Aktivitäten können entfaltet werden. Auf Grundlage des
Gesellschaftervertrages, mit den vollständig vorliegenden Beitrittsbeschlüssen der
Gemeinden, spätestens zum 1.1.2024, geben die Gründungsgesellschafter des REW
den 51 % Gesellschafteranteil an diese Gemeinden im prozentualen Verhältnis der
Einwohnerzahlen an diese Gemeinden ab. Damit wird der notarielle Aufwand
reduziert.
Finanzierung des REW:
Stammkapitaleinlage 100.000 €
§ Auf
die 51 % Gesellschafter entfallen 51.000 €, bei vollständigem Beitritt aller
Gemeinden (130.000 Einwohner MIL und 72.000 Stadt AB) entspricht dies einem
einmaligen Kostenbeitrag von 0,25 €/Einwohner, wenn nur die Hälfte beitritt von
ca. 0,50 € je Einwohner.
§ Mit
den Grundsatzbeschlüssen ergibt sich auch ein Überblick über die ungefähre
Anzahl der beitrittswilligen Gemeinden und damit der Kostenschlüssel für die
Höhe der Stammkapitaleinlage je Einwohner.
§ Auf
die 48 % Gesellschafter (Energiewerke) entfallen, vorausgesetzt 4 Partner,
48.000 € Einlage entspricht bei 4 Energiewerken = 12.000 €/Energiewerk.
§ Auf
die Beteiligung der Bürgerenergie Genossenschaft mit 1 % entfallen 1.000 €
Einlage.
Jährlicher Aufwand 500.000 €
§ Bei
einem geschätzten jährlichen Aufwand von 500.000 € entfallen auf die
Beteiligten die folgenden Beiträge. Um möglichst allen Gemeinden eine
Beteiligung zu ermöglichen, wurden diese Aufwendungen nach einem anderen
Schlüssel als der dem der Gesellschafteranteil entsprechen würde, aufgeteilt.
Damit wird das Risiko bei evtl. begonnenen und später aber nicht realisierbaren
Projekten für die Gemeinden stark reduziert. Die Stadt- und Gemeindewerke
finanzieren hier den größten Teil der Aufwendungen und tragen auch das größere
Risiko für nicht realisierbare Projektaufwendungen.
Mit einem niedrigen jährlichen Beitrag der Gemeinden möchte man erreichen, dass
sich möglichst viele, im Idealfall alle Gemeinden beteiligen. Auch der Beitritt
von Gemeinden, die im Moment keine verfügbaren Flächen in ihrem Gemeindegebiet
sehen ist wünschenswert, weil damit auch deren Bürger Beteiligungsmöglichkeiten
angeboten werden können und auch weitere Projekte z.B. in der Wärmewende usw.
möglich sein können.
§ Bei
Projekterfolg und Gründung von Projektgesellschaften wird der bis dahin
betriebene, finanzielle Aufwand der REW zurückvergütet. Diese Mittel sollen so
lange in der REW verbleiben und ggfs. wieder zu dem notwendigen Aufwandsbetrag
von 500.000 €/a im selben Verhältnis aufgestockt werden wie weitere
entwicklungsfähige Projekte verfolgt werden. Es wird in den ersten Jahren
erforderlich sein die ersten Projekte durch den jährlichen Beitrag zu
finanzieren. Werden diese Projekte zum Erfolg geführt finanzieren diese den
zukünftigen Aufwand vollständig oder teilweise.
§ Die 51
% Gesellschafter finanzieren 95.000 €/a. Bei der Teilnahme aller Gemeinden
entspricht dies ca. 0,50 €/Einwohner, bei Teilnahme nur der Hälfte ca. 1,00
€/Einwohner und Jahr.
§ Die 48
% Gesellschafter finanzieren 400.000 €/a, dies entspricht bei 4 Energiewerken
einem Betrag von 100.000 €/Energiewerk und Jahr.
§ Die
Bürgerenergiegenossenschaft finanziert 1 %, entspricht 5.000 €/a.
Werden durch die Abgabe der Projektgenehmigungen mehr
finanzielle Mittel vereinnahmt als in der Zukunft erforderlich sind, oder wird
die Entscheidung getroffen keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden
die überschüssigen Mittel an die den Aufwand geleisteten Gesellschafter des REW
im selben Aufwandsverhältnis zurückerstattet.
Refinanzierung durch Gründung von Projektgesellschaften
§ Grundsätzlich
erfolgt eine projektbezogene Abrechnung in dem REW.
§ Mit
der Weitergabe der Genehmigung für ein EEG-Projekt an die Projektgesellschaft,
werden die bis dahin angefallenen Kosten dem REW zzgl. eines angemessenen
Zinses und Risikozuschlages ersetzt. Damit fließen dem REW Mittel für
zukünftige Projekte zu.
§ Die
Entscheidung wer welche Anteile an diesen Projektgesellschaften erhält
(Gemeinden, Bürgerenergiegenossenschaften, Energieversorger, Firmen usw.) wird
in der REW getroffen. Gemeinden behalten hier die Mehrheit!
Kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung:
Der Gesellschaftsvertrag wird zur
kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung der Regierung von Unterfranken, dem
Landratsamt Miltenberg (und dem Regierungspräsidium Darmstadt) zur Würdigung
vorgelegt. Die jeweiligen zusätzlichen Auflagen werden in den
Gesellschaftsvertrag eingearbeitet.
Die nächsten Schritte nach dem Grundsatzbeschluss:
§ Sobald
der Gesellschaftsvertrag in kommunalrechtlich akzeptierter Fassung vorliegt,
fassen die beitrittswilligen Gemeinden den eigentlichen Beschluss zum
Gesellschaftsbeitritt.
§ Notarieller
Beitritt der Gemeinden zum REW-Untermain spätestens im Januar 2024.
Dem Marktgemeinderat wird empfohlen den
Grundsatzbeschluss zum Beitritt des Marktes Schneeberg als Gesellschafter der
REW GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region
Aschaffenburg-Miltenberg zuzustimmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt,
vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften
Gesellschaftervertrages den Beitritt des Marktes Schneeberg als Gesellschafter
zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der
Region Aschaffenburg-Miltenberg.
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Wöber sagt, ausführlich wurde dies im Gemeinderat bereits in einer Sondersitzung diskutiert. Wichtig ist ihm, dass es wirklich vorangeht, da sich die REW jetzt erst gründet. Die Zusammensetzung ist sehr gut, er spricht von Profis, die dabei sind.
1. Bgm. Repp ergänzt, dass die REW mit den Projektfirmen in Kontakt treten kann.
GR Speth meint, in erster Linie geht es jetzt erst einmal um die Projektierung. Momentan sind wir bei einer Dauer von sieben Jahren pro Windrad. Bayern ist mit Baden-Württemberg das absolute Schlusslicht. Selbst wenn sich das ändert gehen vier bis fünf Jahre ins Land bis es soweit ist.
GR Kiel erkundigt sich, ob der UKA dann abgesagt wird.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass er mit UKA noch nicht gesprochen hat. Er wollte jetzt erst den Beschluss des Gemeinderates abwarten.
GR Haas sagt, er ist auf die Profis gespannt. Karlheinz Paulus hat noch keine Windkraft umgesetzt. Man muss es im Auge behalten, wie das läuft.
3. Bgm. Wöber teilt mit, dass er unter Profis die Firmen Entega, die City-use GmbH und die Stadtwerke Aschaffenburg gemeint hat.
GR Haas sagt, die wollen auch alle etwas verdienen.