Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 10. Juli 2023

vom Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss vorgenommen.

Der Rechenschaftsbericht, das Haushaltsergebnis und die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 liegen den Fraktionen vor.

 

Die Tätigkeit des Ausschusses beschränkte sich insbesondere auf die Plausibilitätsprüfungen der Kassenabläufe und auf stichprobenweise Prüfungen der formellen und materiellen Richtigkeit einzelner Geschäftsvorgänge bzw. gemeindlicher Maßnahmen.

 

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich

der Haushalts- und Kassenführung.

 

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.


Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

Einnahmen

Verwaltungshaushalt Euro

Vermögenshaushalt
Euro

Gesamt-Haushalt Euro

1.1   Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.148.952,19

1.168.949,57

5.317.901,76

1.2   Neue Haushaltseinnahmereste

+

 

 

 

1.3   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

 

 

 

1.4   Abgang alter Kasseneinnahmereste

-

- 3.473,00

 

- 3.473,00

1.5   Summe bereinigte Soll-Einnahmen

=

4.145.479,19

1.168.949,57

5.314.428,76

Ausgaben

 

Verwaltungshaushalt Euro

Vermögenshaushalt
Euro

Gesamt-Haushalt
Euro

1.6   Soll lfd. Haushaltsjahr

+

4.145.479,19

1.168.949,57

5.314.428,76

1.7   Neue Haushaltsausgabereste

+

 

 

 

1.8   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

 

 

 

1.9   Abgang alter Kassenausgabereste

-

 

 

 

1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben

=

4.145.479,19

1.168.949,57

5.314.428,76

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

Darin enthalten:

1.)      Zuführung vom Vermögenshaushalt                                                                 Euro                       0,00

2.)      Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                                 Euro             432.933,77

3.)      Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                                                    Euro             658.966,66

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1    Unerledigte Vorschüsse                                                                                    Euro                       0,00

2.2    Unerledigte Verwahrgelder                                                                               Euro                       0,00


Diskussionsverlauf:

2. Bgm. Pfeiffer ergänzt, dass es sehr interessant war, mit den neuen Medien zu arbeiten. Die Suchfunktionen wurden durch das ganze um einiges erleichtert.

3. Bgm. Wöber sagt, er kann sich den Ausführungen nur anschließen.