Sachverhalt:
Das
Landesamt für Finanzen hat unsere Schadensforderungen für den Waldbrand am
18.07.2022 abgelehnt. Grund dafür ist die mangelnde Beweislage. Bürgermeister
Repp hat sofort eine Stellungnahme vom Kreisbrandrat Herrn Spilger und vom Amt
öffentlicher Sicherheit und Ordnung angefordert und Widerspruch eingelegt. Es
handelt sich um Kosten von knapp 20.000 €. Am 20.06.2023 wurde die
Forderung erneut abgelehnt mit der Begründung, dass nicht nachweisbar ist, ob
der Brand unmittelbar durch die Mäharbeiten ausgelöst wurde. In dem
Ablehnungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass das Bauamt durch die
Mäharbeiten seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Zu diesem
Zeitpunkt war die Straße wegen Baumaßnahmen gesperrt und somit hätte man die
Mulcharbeiten, nach Meinung von Bürgermeister Repp, zu einem späteren Zeitpunkt
durchführen können. Die Beweislage ist für alle Beteiligten eindeutig: Die
Brandursache ist nur auf die Mäharbeit zurückzuführen. An zwei
unterschiedlichen Stellen, dort wo die Mäharbeiten durchgeführt wurden, fing es
sofort an zu Brennen. Der Mitarbeiter des Staatlichen Bauamtes hat nach
Kenntnisstand von Bürgermeister Repp auch den Feueralarm ausgelöst. Weitere
Personen haben sich zu diesem Zeitpunkt dort nicht aufgehalten, deshalb ist es
auszuschließen, dass der Brand durch andere Personen verursacht wurde.
1. Bgm. Repp findet es nicht in Ordnung, wie man als Geschädigter behandelt wird und das auch noch von staatlicher Seite. Das ist wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden das nicht einfach so hinnehmen und weiter für unsere Forderungen kämpfen, unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat damit einverstanden ist. Er erklärt, dass von der Polizei keine Antwort auf die Frage nach dem Schadensverursacher kam. Die Ermittlungsergebnisse müssen über einen Rechtsanwalt angefordert werden. Er weiß jedoch, dass im Protokoll der Verursacher steht.
Beschluss:
Der Mitglieder
des Marktgemeinderat sprechen sich dafür aus, die Sache weiterzuverfolgen.
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Wöber teilt mit, dass der Bürgermeister die volle
Unterstützung aus dem Gremium hat. Die Faktenlage ist klar. Diese Entscheidung
ist für ihn willkürlich und eine politische Bankrotterklärung. Das Staatliche
Bauamt sei sicherlich versichert. Er ist fassungslos.
GR Speth sagt, wäre das Ganze einer Privatperson passiert, hätte diese
schon alles bezahlt. Hier sieht man, wie eine Behörde eine andere Behörde
schützt. Da verliert man das Vertrauen in die Behörden.
1. Bgm. Repp ergänzt, dass der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht
wurde.