Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 13.06.2023, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie wurde allen Marktgemeinderatsmitgliedern einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 09.06.2023 im Ratsinformationssystem der Gemeinde zur Verfügung gestellt.

 

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.

 

In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird, wie in den Vorjahren, sehr umfassend auf die gemeindliche Schuldenentwicklung eingegangen. Der Schuldenstand lag zu Beginn dieses Jahres bei 570.000,00 €. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Darlehenstilgungen beträgt der Schuldenstand Ende 2023 voraussichtlich 500.000,00 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 287 € entspricht, welche unter dem Landesdurchschnitt von 669 € liegt. Zu berücksichtigen sind jedoch auch die anteiligen Schulden aufgrund der Beteiligungen an den Schulverbänden.

Durch die in der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehenen Kreditaufnahmen in einer Gesamthöhe von 2.337.400 € würde sich der Schuldenstand erheblich erhöhen.

 

Hinsichtlich der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird seitens der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle kritisch der Umstand bewertet, dass im Haushaltsjahr 2023 und in den Finanzplanungsjahren 2024 – 2026 die ordentliche Tilgung erheblich höher als die Zuführung zum Vermögenshaushalt ist. Die gesetzliche Mindestzuführung wird dadurch in allen vier Jahren nicht erreicht. Der Markt Schneeberg wird demnach zukünftig zur Schuldentilgung auf die Investitionspauschale zurückgreifen müssen. Durch steigende Zinsen und Tilgungsleistungen kann es jedoch sein, dass selbst diese nicht mehr ausreichen wird. Freie Mittel für Investitionen sind damit künftig nicht oder kaum noch vorhanden.

 

Im Jahre 2023 steht einmalig ein Überschuss des Vorjahres von ca. 640.000 € zur Verfügung. Das sind Ersatzeinnahmen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV, die zur Finanzierung der ordentlichen Tilgung verwendet werden können. Durch den hohen Überschuss können auch die Investitionen im Haushalt 2023 finanziert werden. Es ist deshalb auch im Haushalt keine Kreditaufnahme erforderlich. Insofern bestehen gegen den Haushalt 2023 aus haushaltsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Kritischer ist jedoch die Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 zu sehen. Nach der Finanzplanung sind im Zeitraum 2024 bis 2026 Kreditaufnahmen in Höhe von 2.337.400 € geplant. Die Rücklagen des Markt Schneeberg werden nur noch bis 2024 zur Verfügung stehen.

Bereits ohne den zusätzlichen Schuldendienst aus der geplanten Kreditaufnahme ist der Markt Schneeberg nicht in der Lage, aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt die ordentliche Tilgung zu erwirtschaften. Es stehen kaum freie Mittel aus dem bereinigten Ergebnis zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Andererseits sind nach der Planung erhebliche Investitionen in die notwendige Erweiterung des Kindergartens erforderlich. Ob diese Kredite aufgrund der geringen Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt letztlich genehmigungsfähig sind, ist im Lichte der konkreten Haushaltsentwicklung im jeweiligen Haushaltsjahr zu prüfen.

 

Es ist deshalb ab 2024 dringendst erforderlich die Zuführung zum Vermögenshaushalt nachhaltig zu erhöhen, damit der Markt zumindest ausreichende Mittel zur Finanzierung des Schuldendienstes der erforderlichen Kredite hat und möglichst darüber hinaus aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt freie Mittel generiert, damit Investitionen in größerem Umfang aus eigenen freien Mitteln finanziert werden können.

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.