Sachverhalt:

GR Lausberger findet, dass die Verordnung bezüglich der Schneeräum- und Streupflicht nicht praktikabel sei. Man sollte sich das noch mal überlegen, denn es kann seiner Meinung nach niemand leisten, einen Streifen von 1,50 Meter Breite von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr freizuhalten.

2. Bgm. Repp sagt, dass der Bauhof in Schneeberg vorbildlichen Räumdienst leistet. Das wäre in anderen Gemeinden nicht so.

1. Bgm. Kuhn berichtet von anfänglichen Problemen mit den Räumfahrzeugen, die jedoch behoben sind. Er gibt das Lob gerne an den Bauhof weiter.