Sachverhalt:

Für das Grundstück, Zittenfeldener Straße 1, Fl.Nr. 6351, der Gemarkung Schneeberg wurde am 01.09.2022 ein Antrag auf Isolierte Befreiung für die Errichtung einer 2m hohen Einfriedung entlang der Zittenfeldener Straße eingereicht.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“. In den Festsetzungen wird die Höhe der Einfriedung entlang den öffentlichen Straßen und Wege auf 1,00 m, gemessen von Oberkante Gehweg, festgesetzt.

Die Bauherren beantragen die Höhe der Einfriedung von 1,00 m auf bis 2,00 m Höhe, da die topographische Lage eine Erhöhung erfordert.

 

Die Errichtung einer bis zu 2 m hohen Einfriedung entlang der Straße ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7a BayBO verfahrensfrei, bedarf jedoch einer Isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“.

 

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und die Errichtung einer 2,00 m hohen Einfriedung entlang der öffentlichen Straße genehmigt.


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Gemeinderates befürchten auf Grund der Hanglage, dass die Mauer an einer Seite höher als 2 Meter wird und bitten die Verwaltung um Beobachtung.