Sitzung: 14.09.2022 Gemeinderat
Sachverhalt:
Für
das Grundstück, Zittenfeldener Straße 1, Fl.Nr. 6351, der Gemarkung Schneeberg wurde
am 01.09.2022 ein Antrag auf Isolierte Befreiung für die Errichtung einer 2m
hohen Einfriedung entlang der Zittenfeldener Straße eingereicht.
Das Grundstück
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der
Zittenfeldener Straße“. In den Festsetzungen wird die Höhe der Einfriedung
entlang den öffentlichen Straßen und Wege auf 1,00 m, gemessen von Oberkante
Gehweg, festgesetzt.
Die Bauherren
beantragen die Höhe der Einfriedung von 1,00 m auf bis 2,00 m Höhe, da die
topographische Lage eine Erhöhung erfordert.
Die Errichtung
einer bis zu 2 m hohen Einfriedung entlang der Straße ist gemäß Art. 57 Abs. 1
Nr. 7a BayBO verfahrensfrei, bedarf jedoch einer Isolierten Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“.
Die Verwaltung hat
den Antrag geprüft und die Errichtung einer 2,00 m hohen Einfriedung entlang
der öffentlichen Straße genehmigt.
Diskussionsverlauf:
Die Mitglieder des Gemeinderates befürchten auf Grund der Hanglage, dass die Mauer an einer Seite höher als 2 Meter wird und bitten die Verwaltung um Beobachtung.