Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 10.08.2022, lfd.Nr.366)

Am 18.06.2021, 11.00 Uhr, fand die Submission für den Teilnahmewettbewerb des Marktes Schneeberg als beschränkte Ausschreibung für die Baukonzession: Planung, Bau und Betrieb passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen statt.

 

Zwei Firmen haben sich dafür erfolgreich beworben.

 

Am 17.08.2021 wurde dann die zweite Phase der Ausschreibung über die Online-Vergabeplattform Staatsanzeiger veröffentlicht, die dann zuerst mit Submissionstermin 25.02.2022 ausgeschrieben wurde.

 

Kurz vor Ende der Submission wurde von beiden Teilnehmern eine Verlängerung gewünscht. Daraufhin hat der Markt Schneeberg den Submissionstermin auf den 01.06.2022, 10.00 Uhr, verlängert.

 

Am 01.06.2022, 10.00 Uhr, fand der Submissionstermin statt. Zwei Angebote sind eingegangen.

 

Bayerische Mobilfunk GmbH             887.230,74 €

Deutsche Funkturm GmbH                563.050,55 €

 

In der Zwischenzeit wurden die Angebote geprüft und gewertet.

Der Versorgungsplot der Anbieter musste von der Regierung der Oberpfalz geprüft werden, ob die Mobilfunkrichtlinien für die Förderung eingehalten werden.

 

Das Angebot der Bayerischen Mobilfunk hat folgende Ausschlusskriterien:

Die geforderte Bindefrist bis 01.09.2022 wurde von der Bayerischen Mobilfunk GmbH auf den 31.07.2022 geändert. Dies führt zu einem zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, wonach ein Ausschluss dann erfolgt, wenn ein Angebot nicht den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A entspricht. Danach sind Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen unzulässig. Eine Änderung liegt hier vor, da der betreffende Bieter eine andere Bindefrist als in der Ausschreibung angeboten hat.

 

Weiterhin sind im Angebot der Bayerischen Mobilfunk GmbH keine Anbieter genannt, es fehlt der Mietvertrag und der Versorgungsplot. Diese Unterlagen könnten allerdings nachgefordert werden.

 

Der staatliche Zuschuss für dieses Vorhaben wird lt. Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 04.11.2019 auf 90 v.H. der mit der abschließenden Bewilligung nach Prüfung des Verwendungsnachweises anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt, jedoch maximal 500.000,00 €. Dies bedeutet, dass die Finanzierung der geförderten Infrastruktur zu mindestens 10 v.H. als Eigenanteil des Marktes Schneeberg erfolgt.

 

Der Marktgemeinderat hat am 10.08.2022 beschlossen, den Auftrag für Planung, Bau und Betrieb passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen an die Deutsche Funkturm GmbH, zu einem Preis von 563.050,55 € zu vergeben.