Sitzung: 14.09.2022 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung
am 10.08.2022, lfd.Nr.366)
Am 18.06.2021, 11.00 Uhr, fand die
Submission für den Teilnahmewettbewerb des Marktes Schneeberg als beschränkte
Ausschreibung für die Baukonzession: Planung, Bau und Betrieb passiver
Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen statt.
Zwei Firmen haben sich dafür erfolgreich
beworben.
Am 17.08.2021 wurde dann die zweite Phase
der Ausschreibung über die Online-Vergabeplattform Staatsanzeiger
veröffentlicht, die dann zuerst mit Submissionstermin 25.02.2022 ausgeschrieben
wurde.
Kurz vor Ende der Submission wurde von
beiden Teilnehmern eine Verlängerung gewünscht. Daraufhin hat der Markt
Schneeberg den Submissionstermin auf den 01.06.2022, 10.00 Uhr, verlängert.
Am 01.06.2022, 10.00 Uhr, fand der Submissionstermin
statt. Zwei Angebote sind eingegangen.
Bayerische
Mobilfunk GmbH 887.230,74 €
Deutsche
Funkturm GmbH 563.050,55 €
In der Zwischenzeit wurden die Angebote
geprüft und gewertet.
Der Versorgungsplot der Anbieter musste von
der Regierung der Oberpfalz geprüft werden, ob die Mobilfunkrichtlinien für die
Förderung eingehalten werden.
Das Angebot der Bayerischen Mobilfunk hat
folgende Ausschlusskriterien:
Die geforderte Bindefrist bis 01.09.2022
wurde von der Bayerischen Mobilfunk GmbH auf den 31.07.2022 geändert. Dies
führt zu einem zwingenden Ausschluss des betreffenden Angebotes auf der
Grundlage von § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A, wonach ein Ausschluss dann erfolgt, wenn
ein Angebot nicht den Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A entspricht. Danach
sind Änderungen des Bieters an den Vergabeunterlagen unzulässig. Eine Änderung
liegt hier vor, da der betreffende Bieter eine andere Bindefrist als in der
Ausschreibung angeboten hat.
Weiterhin sind im Angebot der Bayerischen
Mobilfunk GmbH keine Anbieter genannt, es fehlt der Mietvertrag und der
Versorgungsplot. Diese Unterlagen könnten allerdings nachgefordert werden.
Der staatliche Zuschuss für dieses Vorhaben
wird lt. Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz vom 04.11.2019 auf 90 v.H.
der mit der abschließenden Bewilligung nach Prüfung des Verwendungsnachweises
anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt, jedoch maximal 500.000,00
€. Dies bedeutet, dass die Finanzierung der geförderten Infrastruktur zu
mindestens 10 v.H. als Eigenanteil des Marktes Schneeberg erfolgt.
Der Marktgemeinderat hat am 10.08.2022 beschlossen, den Auftrag für Planung, Bau und Betrieb passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen an die Deutsche Funkturm GmbH, zu einem Preis von 563.050,55 € zu vergeben.