Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.09.2021, lfd.Nr. 233)

In der Sitzung vom 09.07.2021 behandelte der Gemeinderat zum Thema FTTH (Fibre to the Home = Glasfaser bis ins Gebäude) das Ausbaukonzept der BBV. Das Ziel ist es, in Gebieten mit einer schlechten Breitbandversorgung zügig ein flächendeckendes Glasfasernetz auszubauen. Den Ausbau nimmt die BBV ohne öffentliche Fördergelder mit regionalen, wirtschaftlich eigenständigen Tochterunternehmen vor, kostenneutral für die Kommunen und Anschlüsse für jeden Haushalt bis ins Haus. Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Absichtserklärung mit der BBV zu vereinbaren. Dies wurde am 12.07.2021 vollzogen.

Am 20.12.2021 stellt die Telekom den Vertretern der Odenwald-Allianz und der Südspessart-Allianz ihr Ausbaukonzept im Rahmen einer Online Veranstaltung vor. Dieses Konzept lehnt sich an das der BBV an. Die Telekom möchte ebenfalls eine Absichtserklärung mit den Gemeinden herbeiführen und betonte, dass sie, falls die Gemeinde keine gemeinsame Erklärung unterschreibt, trotzdem nach § 127 des Telekommunikationsgesetzes ausbauen zu wollen.

Da die Telekom nicht die Leitung der BBV nutzen wird, kann ein Nutzer des BBV-Anschlusses nicht zur Telekom wechseln und benötigt einen separaten Glasfaseranschluss von der Telekom. Es kann passieren, dass beide Anbieter im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes innerhalb von ein bis zwei Jahren unabhängig voneinander einen Glasfaserausbau durchführen und somit zweimal die Straßen/Gehwege geöffnet werden. Gemäß § 127 des Telekommunikationsgesetz, in dem die Ausbaumöglichkeit geregelt ist, hat die Kommune keine Möglichkeit, einem Anbieter dies zu verweigern. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen vorab ausreichend Informationsmaterial und können dann entscheiden, von welchem Anbieter sie künftig einen Glasfaseranschluss haben möchten.

 

1. Bgm. Repp gibt einen Überblick über beide Angebote, die von Herrn Gaub von der Odenwald-Allianz erstellt wurde:

 

 

BBV

Telekom

Beginn der Vorvermarktungsphase

Kurzfristig möglich,

Dauer: max. 4 Monate

Keine Vorvermarktungsphase

Dies liegt nicht schrift. vor

Ausbauquote

20 %

0 %

Baubeginn

2022

(ca. 2 Monate nach Abschluss Vorvermarktung)

2023

Beide Anbieter zeigten Bereitschaft, ihren Ausbau aufeinander abzustimmen. Die Unternehmen führen Gespräche miteinander, um einen kooperativen Ausbau zu erörtern.

Bauabschluss

2024

2024

Mindertiefer Ausbau

Nein
ð Ausbau ab ca. 60 cm

Ja (Trenching)
ð Ausbau zw. 30 u. 50 cm

Wird FTTH (Fiber to the home) umgesetzt? /

Gibt es hierfür Einschränkungen?

FTTH;

Kostenlose Verlegung von 10 m Glasfaser auf dem Grundstück.
Jeder weitere Meter kostet 70 € Aufpreis.

FTTH;

Verlegung von Glasfaser auf dem Grundstück unterliegt keiner Beschränkung.

Bis zu 20m im Haus sind inklusive. Der Eigentümer muss hierfür Leerrohre / Kabelkanäle vorbereiten (inkl. ggf. notwendiger Durchbrüche).

Sind neue PoP-Standorte erforderlich (=Hauptverteiler)?

Ja

Nein

Sind neue oberirdische Verteilerstationen erforderlich?

Nein, es wird unterirdisch vom PoP ins Haus verlegt.

(ca. 4 PoPs können bis zu 20.000 Anschlüsse abdecken)

Ja

Anschlusskosten während der Vorvermarktung

100,00 €

Darin enthalten:

APL (Abschlusspunkt Linientechnik; Leitungsende des Netzbetreibers), ONT (= Medienwandler ("Glasfasermodem"), der die Lichtimpulse der Glasfaser in elektrische Signale für den Router umwandelt), Bearbeitungskosten

 

Schulen, Kirchen und Kitas zahlen keine Anschlussgebühren

 

Vereinsförderprogramm:
Ein Verein bekommt eine Spende von 25 € (netto) pro Vereinsmitglied, das einen Anschluss erwirbt und den Verein angibt.

0,00 €

Darin enthalten:

APL, ONT, Bearbeitungskosten

 

Für Schulen gibt es eigene Tarife.

Anschlusskosten nach der Vorvermarktung / nach Baubeginn

> 2.000,00 €

799,95 €

Preis für Endkunden
(günstigste vergleichbare Tarife; Stand 01/2022)

Tarif „Toni Basic“

 

29.95 €,
zzgl. 5 € Telefonie

 

ab 7. Monat:

40 €, zzgl. 5 € Telefonie

Tarif „MagentaZuhause XL“

 

19.95 €,
inkl. Telefonie

 

ab 7. Monat:

54,95 €     (20% teurer)

Kündigungsfrist für Endkunden

1 Monat

24 Monate

Download- /Upload-Geschwindigkeit in den o. g. Tarifen

300 Mbit/s / 300 Mbit/s

250 Mbit/s / 50 Mbit/s

Maximal möglicher Down-/Upload

1.000 Mbit/s / 1000 Mbit/s

1.000 Mbit/s / 200 Mbit/s

Was spricht aus Sicht der geführten Vorgespräche und den Kenntnissen über den Anbieter für den Ausbau?

Das Glasfasernetz wird im Tiefbau verlegt
(ca. 60 cm, kein Trenching)

Tarifgestaltung für Endkunden

Symmetrische Up- und Downloadraten

Monatlich kündbare Verträge

Ausbauzusage;
keine Vorvermarktungsquote

Die Kommunen haben bereits Erfahrungen bei der Umsetzung anderer Projekte mit der Telekom gesammelt;
bekannte Ansprechpartner

Was spricht aus Sicht der geführten Vorgespräche und den Kenntnissen über den Anbieter gegen den Ausbau?

Die Telekom baut definitiv 2023 aus;
sofern es zu keiner Abstimmung beider Unternehmen kommt, würden Straßen zwei Mal innerhalb von ca. zwei Jahren aufgegraben werden.

Einsatz von Mini- und Macro-Trenching (30 - 50 cm)
Dies wird jedoch auch als Möglichkeit gesehen, kostengünstig in ländlichen Regionen ein Glasfasernetz zu errichten.

 

 


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Wöber meint, dies sei typisch Telekom und hält es für ein schlechtes Geschäftsgebaren eines großen Unternehmens. Für ihn ist die Telekom nicht seriös und hält es für einen ganz schlechten Stil.
1. Bgm. Repp sagt, die Telekom habe gemerkt, dass ihnen die „Felle davonschwimmen“. Erst haben sie mit einer Ausbauquote von 60 % angefangen, dann 40 %, 20 % und jetzt sind sie bei 0 %.

GR Ort hält es für eine Schande, am Marktplatz solche Kästen hinzusetzen. Bei einem weiteren Ausbau sollte die Gemeinde darauf achten.

GR Ott erkundigt sich nach Erfahrungswerten aus anderen Gemeinden.
1. Bgm. Repp kann von keinen Erfahrungen berichten.

GR Zipp meint, Konkurrenz belebt das Geschäft.

GR Haas spricht die Leerrohre in der Winterhelle und der Marktstraße an, die dann verwendet werden müssen. Würde das dann bedeuten, dass 2024 in jedem Haus Glasfaser liegt?
1. Bgm. Repp bestätigt dies. Er schlägt vor, bei der Absichtserklärung mit BBV zu bleiben.

 

è Trotz der ähnlichen Angebote will der Markt Schneeberg an der Absichtserklärung der BBV festhalten. Die BBV könnte im Februar mit der Vorvermarktung beginnen. Die Verwaltung wird darauf achten, dass beide Anbieter ihre Arbeiten miteinander abstimmen, um unnötige Grabarbeiten zu verhindern.