Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen die Erweiterung des Wohnhauses, auf den Fl.Nrn. 492. 493, 446 und 450/1, In der Winterhelle 10, 63936 Schneeberg. Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO auf einer Länge von 8 Meter und einer Tiefe von 2,47 m bis 2,65 m wurde vom Eigentümer der Fl.Nr. 443 erteilt.

Die Nachbarunterschriften sind bis auf die Unterschrift des Eigentümers der Fl.Nr. 496 vollständig. Der Eigentümer der Fl.Nr. 496 hat grundsätzlich nichts gegen das Bauvorhaben, möchte sich aber das Übergangsrecht/Wegerecht zu seinem Grundstück durch eine Unterschrift auf dem Bauvorhaben nicht gefährden.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen bleibt unberührt, da das Anwesen bereits früher als zwei Wohneinheiten mit über 50 m² genutzt wurde. Die Bauherren planen allerdings die Erweiterung um einen Stellplatz, so dass dann insgesamt drei Stellplätze für das Anwesen „In der Winterhelle 10“ zur Verfügung stehen.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.

 

2. Bgm. Pfeiffer hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.