Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.10.2021, lfd.Nr. 238)

Am 15.10.2021 hat der Marktgemeinderat vom Bauantrag für den Wohnhausneubau mit Garage auf der Fl.Nr. 4844/9, Schulhof 3, 63936 Schneeberg, Kenntnis genommen und keine Einwendungen erhoben.

Folgender Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schule“ wurden zugestimmt:

Überschreitung der Baugrenze von 78 cm in südlicher Richtung für den eingeschossigen Erker und die Garage.

Die Baupläne wurden am 18.10.2021 zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet.

 

Durch die Überschreitung der Grundflächenzahl wurden die Bauherren vom Landratsamt Miltenberg aufgefordert, die geplante Terrassenüberdachung zu reduzieren und für die Terrassenüberdachung den fehlenden Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze von 2,88 m in südlicher Richtung einzureichen.

Im beigefügten Plan ist die ursprünglich geplante Terrassenüberdachung von 7,30 x 8,50 Meter und einer Tiefe von 3,50/3,80 Meter in Gelb gekennzeichnet. Diese wurde jetzt auf 3,10 x 4,45 Meter reduziert. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt, Abstandsflächen werden eingehalten.

Weiterhin wurde die ursprüngliche Berechnung der Grundflächenzahl aktualisiert und beträgt 0,6. Zulässig ist laut Bebauungsplan 0,4. Die Grundflächenzahl kann maximal um 50 v.H. der zulässigen Grundfläche überschritten werden und entspricht somit der maximal zulässigen Grundflächenzahl. Der Planer ging bei der ursprünglichen Berechnung (0,36) von der gesamten Grundstücksfläche der Bauherren aus. Maßgebend ist jedoch nur die Fläche, die im Bebauungsplan „Schule“ liegt.

 

Der Änderungsantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Änderungsantrag für das Terrassendach. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schule“ stimmt der Marktgemeinderat zu.