Nachtrag: 13.12.2021

Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Aufgrund aktueller Rechtsprechung wurde die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuersatzung aus 2006 überarbeitet und durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport u. Integration in der neuen Fassung vom 28.07.2020 im Bayerischen Ministerialblatt 2020 Nr. 471 vom 19.08.2020 bekannt gegeben.

 

Mit der Neufassung der Hundesteuersatzung sollen auch die Steuersätze an die umliegenden Gemeinden entsprechend angeglichen werden. Der Neuerlass ist zum 01.01.2022 geplant und sieht eine Erhöhung der Steuersätze wie folgt vor:

 

  • für den ersten Hund auf 40,00 €
  • für den zweiten Hund auf 60,00 €
  • für jeden weiteren Hund auf 80,00 €
  • für den ersten Kampfhund auf 600,00 €
  • für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 650,00 €

 

Im Marktgemeindegebiet Schneeberg werden derzeit (Stand 11/2021) 110 Hunde gehalten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg legt die Steuersätze für den ersten Hund auf 40,00 €, für den zweiten Hund auf 60,00 €, für jeden weiteren Hund auf 80,00 €, für den ersten Kampfhund auf 600,00 € und für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 650,00 € fest.

Des Weiteren beschließt der Marktgemeinderat Schneeberg den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) des Marktes Schneeberg in der vorliegenden Fassung. Die Hundesteuersatzung liegt als Anlage der Niederschrift bei. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.