Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 05.03.2021, lfd.Nr. 153)

Für das Grundstück Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 soll der Bebauungsplan erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück ausgewiesen werden kann. Hierfür ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke Fl.-Nr. 6295 sowie 6296 (Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.

Die Eigentümer aller genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes einverstanden.

Ein Teilbereich der Fl.-Nr. 6295 und Fl.-Nr. 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Hier ist eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.

 

Nutzung der ausgewiesenen Flächen:

Die Erweiterung soll im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden.

Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss berichtigt werden.

Zur beabsichtigten Planung fand am 18.10.2019 eine Vorbesprechung im Sachgebiet Bauleitplanung im Landratsamt Miltenberg statt. Das Protokoll liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.

 

1. Bgm. Repp erklärt den Geltungsbereich, wobei die Fl.-Nr. 6300/1 später als Grünfläche ausgewiesen werden soll, da die Eigentümer keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ in der Fassung vom 30.09.2021 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach

§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist zu beantragen.

Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

GR Speth hat an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.