Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 05.03.2021, lfd.Nr. 153)
Für das Grundstück
Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 soll der Bebauungsplan
erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück ausgewiesen werden
kann. Hierfür ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke
Fl.-Nr. 6295 sowie 6296 (Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.
Die Eigentümer aller
genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes
einverstanden.
Ein Teilbereich der
Fl.-Nr. 6295 und Fl.-Nr. 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Hier ist
eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung beim Landratsamt
Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.
Nutzung der
ausgewiesenen Flächen:
Die Erweiterung soll
im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen
Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss berichtigt werden.
Zur beabsichtigten
Planung fand am 18.10.2019 eine Vorbesprechung im Sachgebiet Bauleitplanung im
Landratsamt Miltenberg statt. Das Protokoll liegt den Mitgliedern des
Gemeinderates vor.
1. Bgm. Repp erklärt den Geltungsbereich, wobei die
Fl.-Nr. 6300/1 später als Grünfläche ausgewiesen werden soll, da die Eigentümer
keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.
Beschluss:
Der Markt
Schneeberg billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener
Straße“ in der Fassung vom 30.09.2021 im beschleunigten Verfahren nach § 13b
BauGB und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Eine Befreiung
von der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist zu beantragen.
Der
Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
GR Speth hat an der Beratung und Abstimmung gemäß
Art. 49 GO nicht teilgenommen.