Sachverhalt:

  • Der Gemeinde wurde das Haus auf der Hauptstraße 34, Fl.Nr. 165, in Schneeberg zum Kauf angeboten. Der Gemeinderat einigte sich, das Haus zu erwerben. Mit einem Abriss der Immobilie könnte der Gehsteig verbreitern werden. Damit wäre eine Gefahrenstelle für Fußgänger entschärft.

 

  • Dem Markt Schneeberg wurde der Tauschvorschlag unterbreitet, Wiesenflächen am Bühl gegen Wiesenflächen an den Seelwiesen zu tauschen. Durch diesen Tausch ist es möglich, das Auwiesenwehr zu restaurieren ohne einen Grundstückserwerb zu tätigen. Der Gemeinderat hat dem Grundstückstausch zugestimmt.

 

  • Der Marktgemeinderat verkauft auf Grund einer Anfrage an die Anwohner Im Seifen 1, 63936 Schneeberg, eine Teilfläche von ca. 13 m² der Fl.Nr. 117/5. Dadurch wird eine hindernisfreie Ein- und Ausfahrt aus der bestehenden Garage ermöglicht. Das zu verkaufende Grundstück darf nicht überbaut werden. Dies soll durch ein Überfahrtsrecht für den Markt Schneeberg geregelt werden. Gleichzeitig bieten die Anwohner der Gemeinde an, die Fl.Nr. 3425 mit 149 m² in der Nähe des Kindergartenspielplatzes zu erwerben. Der Gemeinderat stimmte dem Kauf der Fl.Nr. 3425 mit 149 m² zu.

 

  • Das WinCC System, welches im Rahmen des Umbaus am Wasserwerk Schneeberg installiert wurde, basiert auf einem Windows 7-Betriebssystem. Da der Support von Windows 7 Anfang 2020 von Microsoft eingestellt wurde und auch das PC-System bereits neun Jahre alt ist, ist die Umrüstung auf ein neues PC-System mit aktuellem Betriebssystem und eine dadurch nötige Migration des WinCC Leitsystems auf eine für Windows 10 freigegebene Version notwendig, um auch weiterhin den sicheren Betrieb der Wasserversorgung zu gewährleisten. Der Marktgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Migration des Leitsystems WinCC Wasserwerk Schneeberg an die Firma APE Engineering GmbH, Hansaring 18, 63843 Niedernberg, zu vergeben.

 

  • Die Gemeinde beabsichtigt die Breitbandförderung des Bundes mit der Durchführung eines Förderverfahrens im Rahmen der am 02.03.2020 in Kraft getretenen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR), um den Glasfaserausbau zu Gebäuden in Schneeberg, Hambrunn und Zittenfelden, zu vervollständigen. Ein geförderter Ausbau ist entsprechend des Bayerischen Gigabit-Förderverfahrens für Erschließungsgebiete möglich, in denen das vorhandene Netz zuverlässig weniger als 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann.

 

Das Bayerische Gigabit-Förderverfahren sieht die Durchführung in mehreren Verfahrensschritten zur Erreichung eines Gigabit-Netzes vor:

o   Bestandsaufnahme

o   Durchführung einer Markterkundung

o   Abstimmung der Versorgungslücken, Versorgungsmöglichkeiten und Erschließungsgebiete

o   Ermittlung der sich ergebenden maximalen Fördermittel

o   Vorplanung und Kostenschätzung für verschiedene Fördermodelle (Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Beistellungsmodell, Betreibermodell)

o   Modellwahl und Finanzierungsprognose

 

Die Gemeinde geht davon aus, dass die angebotenen Leistungen über die Restfördermittel für Planungs- und Beratungsleistungen bei der atene KOM GmbH (Breitbandförderprogramm des Bundes) zu 100 % gefördert werden, da hier noch ca. 23.000 bis 24.000 € Fördergelder für Beratungsleistungen für den Markt Schneeberg offen sind.

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Unterstützungsleistungen zum Bayerischen Gigabit-Förderverfahren für den weiteren Glasfaserausbau an die Firma IK-T GmbH, Innovative Kommunikations-Technologien, 93047 Regensburg, zu erteilen.