Sachverhalt:
Der Bauherr beabsichtigt den Dachausbau mit Gaubenerstellung
sowie auf der bestehenden Garage eine Garagendachsanierung (Ausführung als
Flachdach) und die Errichtung eines Balkons auf der Fl.Nr. 2900/28, Urbanusweg
36.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
„Sommerberg“. Der Bauherr hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und
beantragt eine Befreiung für den Ausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss.
Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass sich das Bauvorhaben städtebaulich in
die Umgebung einfügt, Abstandsflächen eingehalten werden und nachbarschaftsrechtliche
Belange nicht berührt werden.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit der Errichtung von zwei weiteren Stellplätzen erfüllt.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sommerberg“ stimmt der Marktgemeinderat
zu.