Sachverhalt:

  • Bauantrag zur Errichtung einer Terrassen-Überdachung am Wohnhaus, Gottersdorfer Weg 7, Fl.Nr. 1790/20

Auf dem Grundstück, Gottersdorfer Weg 7, Fl.Nr. 1790/20 der Gemarkung Schneeberg wird die Errichtung einer Terrassen-Überdachung am Wohnhaus beabsichtigt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wurde Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die geplante Terrassen-Überdachung hat eine Größe von 4,50 x 4,00 Meter. Das Baugesuch ist am 25.03.2021 bei der Gemeinde eingegangen und wurde durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die Vorschriften des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ eingehalten werden und somit gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO von der Genehmigung freigestellt wird und kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

 

  • Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses, Schulhof 2, Fl.Nr. 4844/1

Auf dem Grundstück, Schulhof 2, Fl.Nr. 4844/1 der Gemarkung Schneeberg wird der Neubau eines Einfamilienhauses beabsichtigt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schule“. Es wurde Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Das Baugesuch ist am 30.03.2021 bei der Gemeinde eingegangen und wurde durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die Vorschriften des Bebauungsplanes „Schule“ eingehalten werden und somit gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO von der Genehmigung freigestellt wird und kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.