Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eigentümer der Fl.Nr. 1790/42, Roscheklinge 2, beabsichtigen die Aufstockung einer Garage zwecks Wohnraumerweiterung.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen eine Befreiung (gemäß § 31 Abs. 2 BauGB):

  • Überschreiten der Baugrenze
  • Satteldach mit 28° Dachneigung

Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass die Baugrenze bereits mit dem bestehenden Wohnhaus und der Garage überschritten wurde. Die Dachneigung wurde als Angleichung an das bestehende Wohnhaus und die vorhandene Dachneigung gewählt. Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar. Nachbarrechtliche Belange bleiben unberührt.

 

Durch die Aufstockung der Garage ist die Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandflächenübernahme durch den Markt Schneeberg für 0,41 m auf der Fl.Nr. 1790/43 notwendig. Diese wurde den Antragstellern vorab bereits in Aussicht gestellt.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bleibt wegen Wohnraumerweiterung unberührt.


Beschluss:

Der Notausschuss nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ sowie der Abstandsflächenübernahme stimmt der Notausschuss zu.