Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 08.11.2020 stellt der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schneeberg den Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr als gemeindliche Einrichtung in der Freiwilligen Feuerwehr Schneeberg, der den Mitgliedern des Gemeinderates im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde:
„Sehr geehrter Herr
Bürgermeister Kurt Repp,
sehr geehrte Damen und
Herren des Gemeinderates,
in der heutigen Zeit
wird es leider immer schwieriger Nachwuchs für die ehrenamtliche Tätigkeit in
der Freiwilligen Feuerwehr zu finden. Die Kinder und Jugendlichen sind einer
Reizüberflutung ausgesetzt und es gelingt immer weniger, sie erst in einem
Alter von 12 Jahren für die Freiwillige Feuerwehr zu begeistern. Die Feuerwehren
versuchen schon seit Jahren mit Kinderfeuerwehren diesem Trend entgegen zu
wirken. Wegen dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage ist dies bisher aber
nicht in der gemeindlichen Feuerwehr, sondern nur über die Feuerwehrvereine
möglich. Den Kindern in den Kinderfeuerwehren fehlt aber damit die rechtliche
Absicherung, sie sind z. B. nicht gesetzlich unfallversichert.
Der Gesetzgeber in
Bayern hat dies erkannt und zum 01.07.2017 das Bayerische Feuerwehr-gesetz
BayFwG geändert. Im Artikel 7 BayFwG ermöglicht das Gesetz den Kommunen die
Gründung von Kindergruppen in der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr. Es ist
für eine Gemeinde kein Muss sondern ein Kann, eine Kinderfeuerwehr
aufzustellen. Aufgrund des demografischen Wandels unserer Gesellschaft empfiehlt
es sich aber sehr frühzeitig mit der Werbung neuer Mitglieder für die aktive
Feuerwehr zu beginnen und eine Kinderfeuerwehr in der gemeindlichen Einrichtung
ins Leben zu rufen. Das neue Gesetz lässt eine Aufnahme von Kindern ab dem 6.
Lebensjahr in eine Kindergruppe der Freiwilligen Feuerwehr zu.
Aus diesem Grund stellt die Freiwillige
Feuerwehr Schneeberg den Antrag an die Gemeinde der Gründung einer
Kinderfeuerwehr zu zustimmen.
Diese wird als eigene
Gruppe unterhalb der Jugendfeuerwehr angesiedelt und die Kinder in der
Kinderfeuerwehr werden mit der Jugendfeuerwehr und der aktiven Feuerwehr in der
rechtlichen Absicherung weitest gehend gleichgestellt. Daraus ergibt sich
insbesondere auch, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz durch den Kommunalen-Unfallversicherungsverband-Bayern
KUVB übernommen wird.
Unsere Freiwillige
Feuerwehr Schneeberg wird zusammen mit den Ortsteilen Hambrunn und Zittenfelden
eine Kindergruppe einrichten, um frühzeitig an den Feuerwehrdienst heranführen
zu können. Die Kindergruppe wird von drei aktiven Feuerwehrfrauen geleitet,
Hauptverantwortlicher ist der federführende Kommandant.
Die Kinderfeuerwehr
zukünftig in der gemeindlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ an zu
siedeln, bringt viele Vorteile im Dienstbetrieb unserer Feuerwehr. Der größte
Vorteil ist aber der Versicherungsschutz!
Wir hoffen auf die
Zustimmung des Gemeinderates, damit auch in Zukunft genügend Frauen und Männer
Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in
unserem Ort leisten.“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag auf Gründung
einer Kinderfeuerwehr in der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr
Schneeberg zuzustimmen.