Sachverhalt:

Seit 1. Mai 2020 ist es nun auch in Bayern möglich stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen zum Einsatz zu bringen. Es besteht auch die Möglichkeit sich an außer stationären, mobilen oder teilstationären Messanlagen zu bedienen.

 

Um in Genuss solcher Anlagen zu kommen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

-          An Gefahrenstellen (Schulen, Kindergärten) muss eine Beanstandungsquote von min. 10% vorliegen.

-          Lärmwerte spielen eine große Rolle.

-          Die Immissionsmessungen vom Straßenbauamt sind zu beachten.

-          In einer Stunde müssen mindestens 10 Beanstandungen erfolgen.

-          Es bedarf einer Verkehrszählung. Diese muss zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, bei dem mit dem üblichen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

-          Die Polizei muss beim Aufstellen solcher Anlagen gehört werden und greift dabei auf die oben genannten Kriterien zurück. Dies ist wichtig um auf spätere Einspruchs- und Gerichtsverfahren gerüstet zu sein.

-          Eine Begehung mit der Polizei, der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist notwendig um geeignete Standorte festzulegen.

 

Der 1. Schritt ist nun einen Termin, mit Herrn Köhler von der Verkehrsüberwachung, für eine Beratung zu vereinbaren. Dieser hat bereits zusagt diesen in naher Zukunft wahrnehmen zu wollen.

 

Die Kosten für die unterschiedlichen Arten der Verkehrsüberwachung lassen sich wie folgt berechnen:

 

Blitzersäulen 20.000 – 30.000 €    Kommune

 (Option Säule Kommune Messanlage Verband)

 Messanlagen 50.000 – 60.000 € x 2 Anlagen    Verband

Ahndung der Fälle über Verband (7,50€ pro Fall)

 

Teilstationäre Anlagen

Blitzeranhänger ca. 250.000 €    Verband

Anhänger + 2 Messanlagen   

Ahndung der Fälle über Verband (7,50€ pro Fall)

 

Mobile Anlagen (wie bisher)

Messanlage 50.000 – 60.000€    Verband

(2 Anlagen + Fahrzeug + Personal)

Ahndung der Fälle über Verband (7,50€ pro Fall)

 

Wichtig ist hierbei noch zu erwähnen, dass für die Gemeinde Schneeberg keine Verwaltungsarbeit aufkommen würde, sondern diese über die Kommunale Verkehrsüberwachung abgewickelt werden würde. Der Gemeinde Schneeberg würde somit lediglich die Blitzanlage gehören.

 

Des Weiteren hat bereits im Mai ein Treffen mit der Polizei, vertreten durch Herrn Farrenkopf, bei Margarete Appel stattgefunden. Bei diesem Termin ging es insbesondere um die Themen überhöhte Geschwindigkeit und Lärm. Zum damaligen Zeitpunkt wurde in Aussicht gestellt, dass der in der Testphase befindende Blitzanhänger evtl. mal in Schneeberg zum Einsatz kommen könnte. Herr Farrenkopf hat sich diesbezüglich noch am gleichen Tag beim Markt Schneeberg gemeldet und mitgeteilt, dass er sich mit der Verkehrspolizei in Aschaffenburg in Verbindung gesetzt habe. Diese habe ihm mitgeteilt, dass der Blitzanhänger derzeit nur an Unfallgefahren bzw. Schwerpunkten eingesetzt wird.

Deshalb soll vorerst der Einsatz von regulären Messfahrzeugen im sachverhaltsrelevanten Bereich geprüft werden.

 

Seitens des Markt Schneeberg wurde versprochen Standorte zu suchen die sich eignen um Messgeräte aufzustellen. Das ist zurzeit noch nicht geschehen wird aber Zeitnah nachgeholt und der Polizei mitgeteilt.

Die aufgezeichneten Messergebnisse unserer Geschwindigkeitsmessanzeige wurden von Herrn Farrenkopf weitergeleitet.

 

Des Weiteren wurden seitens des Markt Schneeberg die klappernden Kanaldeckel reklamiert. Diese werden nun von der Firma Straback nachgebessert.

 

 

 


Diskussionsverlauf:

 

3. Bgm. Wöber zeigt sich erfreut darüber, dass der Weg nach langer Zeit in die richtige Richtung geht und die Anlagen nun erlaubt sind. Er bemängelt jedoch, dass diese mit Auflagen bzw. Hürden verbunden sind.

Des Weitern regt er an, dass eine dauerhafte Lösung bereits seit geraumer Zeit gefordert wird. Aus seiner Sicht wäre es am effektivsten wenn am Ortseingang eine festinstallierte Anlage, die die Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zwingt, stehen würde. Zudem sollte man sich zusätzlich ab und an einer mobilen Anlage bedienen. Es wäre somit gewährleistet, dass man das Problem in den Griff bekommen würde.

 

GR Speth erläutert die Problematik, dass es aufgrund der Corona-Krise nun schwer ist eine aussagbare Verkehrsmessung durchzuführen. Aus seiner Sicht hat sich während der Corona-Krise der Verkehr erheblich reduziert. Er bittet diesbezüglich darum, bei einer Beurteilung auch die alten Messungen zu berücksichtigen.

 

2. Bgm. Pfeiffer regt an, dass man parallel sich Gedanken darüber machen sollte, ob man sich nicht seitens der Odenwaldallianz ein Gerät anschaffen könnte. Somit würde die Messanlage öfters in Schneeberg stationiert und scharf gestellt sein.

 

GR Dolzer erwähnt abschließend, dass man berücksichtigen sollte, dass viele Autos im Bereich von dem Anwesen von Magarete Appel sehr schnell fahren. Er bittet zu prüfen, ob es nicht möglich wäre in diesem Bereich eine Verkehrsinsel mit einem Überweg zu errichten. Dadurch würden die Verkehrsteilnehmer auch optisch zum Bremsen gezwungen werden.

1. Bgm. Repp führt hierzu, dass die Thematik Überweg bereits zu einem früheren Zeitpunkt behandelt wurde und diese, u.a. nach Durchführung einer Fußgängerzählung, abgelehnt wurde. Er erklärt ergänzend, dass man die Thematik jedoch erneut mitaufnehmen werde.