Sachverhalt:
Gemäß
Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) besteht
die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband
beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50
Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler),
entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren
Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen
weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die
Dauer seiner Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann
widerrufen werden.
Grundschule:
a)
1. Bürgermeister Kurt Repp
Vertreter: 2. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer
b)
Andreas Zipp
Vertreter: Thomas Haas
Mittelschule:
1. Bürgermeister Kurt Repp
Vertreter: 2. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt, die oben genannten Vertreter für die Grund- und
Mittelschule zu bestellen.