Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß Art. 9 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt. Die Bestellung kann widerrufen werden.

Grundschule:

 

a)    1. Bürgermeister Kurt Repp
Vertreter: 2. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer

b)    Andreas Zipp
Vertreter: Thomas Haas

Mittelschule:

 

1. Bürgermeister Kurt Repp
Vertreter: 2. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die oben genannten Vertreter für die Grund- und Mittelschule zu bestellen.