Sachverhalt:
Jeder
Gemeinderat braucht nach Art. 45 GO eine neue Geschäftsordnung. Er muss darüber
zu Beginn der neuen Amtszeit beschließen. Gleiches gilt für die Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Die
vorliegende Geschäftsordnung wurde mit Vertretern der im Marktgemeinderat
vertretenen Parteien und Wählergruppen besprochen. Sie berücksichtigt auch die
seither eingetretenen Rechtsänderungen. Sie orientiert sich an der
„Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages“ und an der bisherigen
Geschäftsordnung des Marktes Schneeberg.
Folgende
Änderungen wurden eingearbeitet:
·
Verlängerung der Ladungsfrist auf 4 Tage (Sitzungstag und Tag des
Zugangs der Ladung nicht mitgerechnet)
·
Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien
·
Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben
·
Anträge zur Gemeinderatssitzung – können auch elektronisch (per
Email) erfolgen
·
Bewirtschaftungsmittel des 1. Bürgermeisters bis 8.000 € (bisher 5.000
€)
·
Entschädigung für Gemeinderatsmitglieder
-
Sitzungsgeld wird von 25 auf 30 € angehoben
-
Sitzungsgeld für Ausschüsse wird von 15 auf 20 € angehoben
·
Erweiterung
des Sport- und Kulturausschusses auf öffentliche Einrichtungen
·
Einführung
eines beschließenden Notausschusses (auf Grund der derzeitigen Erfahrung mit
der Corona-Pandemie)
·
Besetzung
der Ausschüsse mit Personen des neuen Gemeinderates
·
Erweiterung
der Entscheidungsbefugnis des 1. Bürgermeisters in Bauangelegenheiten
- Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Beseitigung von Gebäuden
- Bauanträge mit geringfügigen Abweichungen vom Bebauungsplan
- Antrag auf Isolierte Abweichungen / Befreiungen
- Vorkaufsrecht / Privater Grundstücksverkehr
·
Erweiterung
der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters auf Gemeinderatsmitglieder im
Verhinderungsfall des 2. und 3. Bürgermeisters
Der Vorsitzende schlägt vor, von jeder Fraktion eine Person zu benennen:
Thomas Haas, Bernhard Speth und Ralf Dolzer werden vorgeschlagen.
Der Vorsitzende bittet die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates über den
Vorschlag abzustimmen.
Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind mit dem Vorschlag Thomas Haas,
Bernhard Speth und Ralf Dolzer als Stellvertreter in die Geschäftsordnung
aufzunehmen einverstanden.
Abstimmungsergebnis: Ja 13 Nein 0
Alle
anderen Abweichungen sind geringfügig und meist redaktioneller Art.
Der
Vorsitzende fragt, ob es zu dem vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung und
der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Änderungswünsche gibt.
1. Bgm. Repp sagt, für ihn werden die Ausschüsse in Zukunft höhere Priorität haben. Er möchte die einzelnen Themen in den entsprechenden Ausschüssen vorberaten und im Anschluss in der Gemeinderatssitzung nur noch darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erlässt die
Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts. Die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung
von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind der Niederschrift als
Anlage 1 und 2 beigefügt.