Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Jeder Gemeinderat braucht nach Art. 45 GO eine neue Geschäftsordnung. Er muss darüber zu Beginn der neuen Amtszeit beschließen. Gleiches gilt für die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.

 

Die vorliegende Geschäftsordnung wurde mit Vertretern der im Marktgemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen besprochen. Sie berücksichtigt auch die seither eingetretenen Rechtsänderungen. Sie orientiert sich an der „Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages“ und an der bisherigen Geschäftsordnung des Marktes Schneeberg.

Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:

·         Verlängerung der Ladungsfrist auf 4 Tage (Sitzungstag und Tag des Zugangs der Ladung nicht mitgerechnet)

·         Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien

·         Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben

·         Anträge zur Gemeinderatssitzung – können auch elektronisch (per Email) erfolgen

·         Bewirtschaftungsmittel des 1. Bürgermeisters bis 8.000 € (bisher 5.000 €)

·         Entschädigung für Gemeinderatsmitglieder

-       Sitzungsgeld wird von 25 auf 30 € angehoben

-       Sitzungsgeld für Ausschüsse wird von 15 auf 20 € angehoben

·         Erweiterung des Sport- und Kulturausschusses auf öffentliche Einrichtungen

·         Einführung eines beschließenden Notausschusses (auf Grund der derzeitigen Erfahrung mit der Corona-Pandemie)

·         Besetzung der Ausschüsse mit Personen des neuen Gemeinderates

·         Erweiterung der Entscheidungsbefugnis des 1. Bürgermeisters in Bauangelegenheiten
- Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Beseitigung von Gebäuden
- Bauanträge mit geringfügigen Abweichungen vom Bebauungsplan
- Antrag auf Isolierte Abweichungen / Befreiungen
- Vorkaufsrecht / Privater Grundstücksverkehr

·         Erweiterung der Stellvertretung des 1. Bürgermeisters auf Gemeinderatsmitglieder im Verhinderungsfall des 2. und 3. Bürgermeisters
Der Vorsitzende schlägt vor, von jeder Fraktion eine Person zu benennen:

Thomas Haas, Bernhard Speth und Ralf Dolzer werden vorgeschlagen.

Der Vorsitzende bittet die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates über den Vorschlag abzustimmen.

Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind mit dem Vorschlag Thomas Haas, Bernhard Speth und Ralf Dolzer als Stellvertreter in die Geschäftsordnung aufzunehmen einverstanden.

Abstimmungsergebnis: Ja 13       Nein 0


Alle anderen Abweichungen sind geringfügig und meist redaktioneller Art.

 

Der Vorsitzende fragt, ob es zu dem vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung und der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Änderungswünsche gibt.

1. Bgm. Repp sagt, für ihn werden die Ausschüsse in Zukunft höhere Priorität haben. Er möchte die einzelnen Themen in den entsprechenden Ausschüssen vorberaten und im Anschluss in der Gemeinderatssitzung nur noch darüber abstimmen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat erlässt die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Geschäftsordnung und die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind der Niederschrift als Anlage 1 und 2 beigefügt.