Sachverhalt:
Der
Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister
wählen muss und noch einen dritten Bürgermeister wählen kann.
Er schlägt vor, wie gehabt, auch einen dritten Bürgermeister zu wählen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt,
dass ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.
Sodann stellt der 1. Bgm. Repp
fest, dass die weiteren Bürgermeister gem. Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO
ehrenamtlich tätig sind.
Der Vorsitzende erläutert nun, dass
die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu erfolgen hat.