Sachverhalt:

Der älteste Gemeinderat Bernhard Pfeiffer nimmt dem 1. Bürgermeister Kurt Repp den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.

Gemeinderat Bernhard Pfeiffer sagt wörtlich:

„Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, lieber Kurt,

es ist mir wirklich eine große Ehre, dass ich heute, hier in diesem ungewöhnlichen Rahmen, die Vereidigung meines persönlichen Freundes und neuen Bürgermeisters vornehmen darf.

Da dieser Prozess in Schneeberg in der Vergangenheit ja nicht allzu oft durchgeführt wird, waren die Verantwortlichen im Vorfeld auch nicht ganz sicher, wer diese ehrenvolle Tätigkeit ausüben darf.

Wir waren am Anfang der Meinung, dass dafür der dienstälteste Gemeinderat, das wäre unser Kollege Thomas Haas mit bereits 24-jähriger Erfahrung, gewesen. Aber das Gesetz sieht dafür die oder den ältesten Gemeinderat vor und damit hat es mich getroffen.

Wie anfangs erwähnt, bin ich darüber nicht traurig, sondern sogar sehr stolz.

Lieber Kurt, ich und meine Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat sowie bestimmt auch alle anwesenden und nicht anwesenden Bürgerinnen und Bürger von Schneeberg, Hambrunn und Zittenfelden wünschen dir für die nächsten sechs Jahre in dem sicherlich nicht leichten Amt immer das nötige Fingerspitzen- und Feingefühl, den Mut und das Geschick zu wichtigen Entscheidungen aber auch viel Freude und Erfüllung. Und dass bitte alles bei bester Gesundheit. Denke stets daran: man kann es nie allen recht machen!

 

Noch eine kleine Anmerkung: In normalen Zeiten würde ich dir nach deinem Amtseid herzlich die Hand drücken und dich auch gern umarmen, aber das darf ich nicht!

Ich werde dies zu gegebener Zeit nachholen.

Lass uns jetzt, mit dem gehörigen maßlichen Abstand von mindestens 1,5 m, zum offiziellen Akt kommen.“

 

Im Anschluss wird die Vereidigung von 1. Bürgermeister Kurt Repp mit folgendem Wortlaut vorgenommen:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.

Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,

so wahr mir Gott helfe“.