Sitzung: 08.05.2020 Gemeinderat
Sachverhalt:
Der älteste Gemeinderat Bernhard Pfeiffer nimmt dem 1. Bürgermeister Kurt Repp den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.
Gemeinderat
Bernhard Pfeiffer sagt wörtlich:
„Werte Kolleginnen und
Kollegen, werte Besucher, lieber Kurt,
es ist mir wirklich
eine große Ehre, dass ich heute, hier in diesem ungewöhnlichen Rahmen, die
Vereidigung meines persönlichen Freundes und neuen Bürgermeisters vornehmen
darf.
Da dieser Prozess in
Schneeberg in der Vergangenheit ja nicht allzu oft durchgeführt wird, waren die
Verantwortlichen im Vorfeld auch nicht ganz sicher, wer diese ehrenvolle
Tätigkeit ausüben darf.
Wir waren am Anfang
der Meinung, dass dafür der dienstälteste Gemeinderat, das wäre unser Kollege
Thomas Haas mit bereits 24-jähriger Erfahrung, gewesen. Aber das Gesetz sieht
dafür die oder den ältesten Gemeinderat vor und damit hat es mich getroffen.
Wie anfangs erwähnt,
bin ich darüber nicht traurig, sondern sogar sehr stolz.
Lieber Kurt, ich und
meine Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat sowie bestimmt auch alle
anwesenden und nicht anwesenden Bürgerinnen und Bürger von Schneeberg, Hambrunn
und Zittenfelden wünschen dir für die nächsten sechs Jahre in dem sicherlich
nicht leichten Amt immer das nötige Fingerspitzen- und Feingefühl, den Mut und
das Geschick zu wichtigen Entscheidungen aber auch viel Freude und Erfüllung.
Und dass bitte alles bei bester Gesundheit. Denke stets daran: man kann es nie
allen recht machen!
Noch eine kleine
Anmerkung: In normalen Zeiten würde ich dir nach deinem Amtseid herzlich die
Hand drücken und dich auch gern umarmen, aber das darf ich nicht!
Ich werde dies zu
gegebener Zeit nachholen.
Lass uns jetzt, mit
dem gehörigen maßlichen Abstand von mindestens 1,5 m, zum offiziellen Akt
kommen.“
Im Anschluss wird die Vereidigung von 1. Bürgermeister Kurt Repp mit folgendem Wortlaut vorgenommen:
„Ich
schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der
Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich
schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu
erfüllen.
Ich
schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe“.