Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wurde am 22. April 2020 vom Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss vorgenommen.
Der Rechenschaftsbericht, das Haushaltsergebnis und die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 liegen den Fraktionen vor.

Aufgrund des lange zurückliegenden Prüfungszeitraumes beschränkte sich die Tätigkeit des Ausschusses insbesondere auf Plausibilitätsprüfungen der Kassenabläufe und auf stichprobenweise Prüfungen der formellen und materiellen Richtigkeit einzelner Geschäftsvorgänge bzw. gemeindlicher Maßnahmen. Die Ergebnisse der durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle bereits durchgeführten überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfung lagen dieser Prüfung zugrunde.

 

Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte auf Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Haushalts- und Kassenführung.

 

Seitens des Gemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.

 


Beschluss:

Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Die Jahresrechnung 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

Einnahmen

Verwaltungshaushalt Euro

Vermögenshaushalt
Euro

Gesamt-Haushalt Euro

1.1   Soll lfd. Haushaltsjahr

+

3.370.582,19

1.193.584,23

4.564.166,42

1.2   Neue Haushaltseinnahmereste

+

 

 

 

1.3   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

 

 

 

1.4   Abgang alter Kasseneinnahmereste

-

120,00

 

120,00

1.5   Summe bereinigte Soll-Einnahmen

=

3.370.462,19

1.193.584,23

4.564.046,42

Ausgaben

 

Verwaltungshaushalt Euro

Vermögenshaushalt
Euro

Gesamt-Haushalt
Euro

1.6   Soll lfd. Haushaltsjahr

+

3.370.462,19

1.193.584,23

4.564.046,42

1.7   Neue Haushaltsausgabereste

+

 

 

 

1.8   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

 

 

 

1.9   Abgang alter Kassenausgabereste

-

 

 

 

1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben

=

3.370.462,19

1.193.584,23

4.564.046,42

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

 

Darin enthalten:

1.)     Zuführung vom Vermögenshaushalt                                                      Euro                       0,00

2.)     Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                      Euro            442.442,63

3.)     Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV                                      Euro            356.048,88

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1    Unerledigte Vorschüsse                                                                          Euro                       0,00

2.2    Unerledigte Verwahrgelder                                                                     Euro                       0,00