Sachverhalt:

Die gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung, verbunden mit einem hohen Aufkommen an Steuern und Finanzausgleichsleistungen, ermöglichte es dem Markt Schneeberg, in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl gemeindlicher Vorhaben zu realisieren. In den Jahren 2013 bis 2018 stieg das jährliche Haushaltsvolumen der Gemeinde gegenüber dem vorherigen Sechsjahreszeitraum um durchschnittlich eine Million EURO, was einer Steigerung von etwa 30 % entspricht.

 

Die umfassende Investitionstätigkeit beanspruchte neben den Entscheidungsträgern auch die Gemeindeverwaltung in zunehmendem Maße, so dass in den zurückliegenden Jahren oftmals Prioritäten bei der Aufgabenerfüllung gesetzt werden mussten, und insbesondere Arbeiten mit finanziellen Auswirkungen auf die Bürger und die Gemeinde vorrangig zu erledigen waren. Formale Arbeiten, denen keine unmittelbare Dringlichkeit zugeordnet wurde und zu denen auch die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnungen gezählt wurde, rückten dadurch in den Hintergrund und blieben zum Teil über einen längeren Zeitraum liegen.

 

Zur Bereinigung dieses Defizits hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Wochen die Jahresrechnungen der Jahre 2013 bis 2018 in einem Zuge aufgearbeitet. Am 22. April 2020 fand die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss statt mit der Empfehlung, die Jahresrechnung, wie vorgesehen, noch in dieser Legislaturperiode mit den von der Verwaltung vorgestellten Ergebnissen festzustellen und Entlastung zu erteilen.

 

Künftig wird der Kämmerer darauf achten, dass die Jahresrechnungen zeitnah nach Abschluss des jeweiligen Rechnungsjahres innerhalb der gesetzlichen Fristen dem Marktgemeinderat zur Prüfung und Feststellung vorgelegt werden.

 


Beschluss: