Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am
15.01.2020, lfd.-Nr. 1049)
1.
Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.03.2020 bis 06.04.2020
Beteiligt waren:
1.
Abwasserzweckverband Main-Mud, Miltenberg
2. Amt
für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main
3. Amt
für ländliche Entwicklung, Würzburg
4.
Bayernwerk AG, Marktheidenfeld
5.
Deutsche Telekom GmbH, Würzburg
6.
Kabel Deutschland Vertrieb, Service GmbH & Co. KG, Nürnberg
7.
Landratsamt Miltenberg
8.
Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
9.
Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Würzburg
10. Regionaler Planungsverband, Region 1 -
Bayerischer Untermain,
Aschaffenburg
11. Staatliches Bauamt Aschaffenburg
12. Stadt Amorbach
13. Stadt Buchen
14. Stadt Walldürn
15. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Folgende
Stellungnahmen sind bis 06.04.2020 eingegangen:
2. Amt für Digitalisierung,
Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main
Stellungnahme:
… Das
Kartenmaterial entspricht nicht dem Stand vom März 2020.
Ø Anmerkung: Die Planunterlagen wurden vor März angefertigt, folglich
können die Flurkarten nicht dem Stand März entsprechen. Die Planunterlagen
wurden zwischenzeitlich aktualisiert.
3. Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg
Ø siehe Stellungnahme 04.12.2018 und vom 08.08.2019
4. Bayernwerk AG, Marktheidenfeld
Ø siehe Stellungnahme BAGE-DFwNMa-Wi vom 16.11.2018 und BAGE-DFwNMa-Wi vom
06.08.2019
5. Deutsche Telekom GmbH,
Würzburg
Ø siehe Stand vom 25.07.2019
6. Kabel Deutschland Vertrieb,
Service GmbH & Co. KG, Nürnberg
Stellungnahme:
Ø Eine Ausbauentscheidung trifft Vodafone nach
Wirtschaftslichkeitskriterien. Bei Interesse bitte mit Team Neubaugebiete in
Verbindung setzen.
7. Landratsamt
Miltenberg
Stellungnahme:
Ø eine erneute, verkürzte Auslegung erforderlich
8. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg
Ø keine Einwände
9. Regierung von Unterfranken,
Gewerbeaufsichtsamt, Würzburg
Ø keine Einwände
10. Regionaler Planungsverband, Region 1 - Bayerischer Untermain,
Aschaffenburg
Ø keine Einwände
13. Stadt Buchen
Ø keine Einwände
14. Stadt Walldürn
Ø keine Einwände
15. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Ø Stellungnahme 07.12.2018
2.
Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 14.04.2020 bis 28.04.2020
Für die Änderung wurde lt. Stellungnahme des LRA MIL
eine erneute, verkürzte Auslegung erforderlich.
Am Verfahren wurden nach Rücksprache mit dem LRA MIL,
Frau Weber, nur noch die Behörden beteiligt, die in der ersten Auslegung eine
Stellungnahme abgegeben hatten.
Dies
waren bei 1. Änderung B-Plan „Erweiterung Schulstraße“:
Beteiligt waren:
1. Amt
für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main
2. Amt
für ländliche Entwicklung, Würzburg
3.
Landratsamt Miltenberg
Folgende
Stellungnahmen sind bis 28.04.2020 eingegangen:
1. Amt für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main
Ø
keine Einwände
3. Landratsamt Miltenberg
Stellungnahme:
… Sowohl im Plan als auch in der Begründung
sind redaktionelle Änderungen erforderlich. …
Ø Anmerkung: Diese sind zwischenzeitlich eingearbeitet.
Beschluss:
Die Einwände des Amtes für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Klingenberg a. Main, sind bereits
eingearbeitet.
Sämtliche Anmerkungen des
Landratsamtes Miltenberg sind alle abgearbeitet.
Der Gemeinderat Schneeberg nimmt die
Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die
1. Änderungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Schulstraße“ als Satzung.