Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.01.2020, lfd.-Nr. 1048)

1. Auslegung gemäss § 4 Abs. 1 BauGB vom 05.03.2020 bis 06.04.2020

 

Beteiligt waren:

 

1. Abwasserzweckverband Main-Mud, Miltenberg

 2. Amt für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main

 3. Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg

 4. Bayernwerk AG, Marktheidenfeld

 5. Deutsche Telekom GmbH, Würzburg

 6. Kabel Deutschland Vertrieb, Service GmbH & Co. KG, Nürnberg

 7. Landratsamt Miltenberg

 8. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Würzburg

 9. Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Würzburg

10. Regionaler Planungsverband, Region 1 - Bayerischer Untermain,
      Aschaffenburg

11. Staatliches Bauamt Aschaffenburg

12. Stadt Amorbach

13. Stadt Buchen

14. Stadt Walldürn

15. Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

 

Folgende Stellungnahmen sind bis 06.04.2020 eingegangen:

 

 2. Amt für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main

Stellungnahme:

… Das Kartenmaterial entspricht nicht dem Stand vom März 2020 ….

Ø Anmerkung: Die Planunterlagen wurden vor März angefertigt, folglich können die Flurkarten nicht dem Stand März 2020 entsprechen. Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich aktualisiert.

3. Amt für ländliche Entwicklung, Würzburg

Ø keine Einwände

4. Bayernwerk AG, Marktheidenfeld

Ø siehe Stellungnahme BAGE-DFwNMa-Wi vom 16.11.2018

7. Landratsamt Miltenberg

    Stellungnahme:

Ø eine erneute, verkürzte Auslegung erforderlich

 8. Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde Würzburg

Ø keine Einwände

 9. Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt, Würzburg

Ø keine Einwände

10. Regionaler Planungsverband, Region 1 - Bayerischer Untermain,
     Aschaffenburg

Ø keine Einwände

11. Staatliches Bauamt Aschaffenburg

Ø keine Einwände

13. Stadt Buchen

Ø keine Einwände

14. Stadt Walldürn        

Ø keine Einwände

 

2. Auslegung gemäss § 4 Abs. 1 BauGB vom 14.04.2020 bis 28.04.2020

 

Für die Änderung wurde lt. Stellungnahme des LRA MIL eine erneute, verkürzte Auslegung erforderlich.

 

Am Verfahren wurden nach Rücksprache mit dem LRA MIL, Frau Weber, nur noch die Behörden beteiligt, die in der ersten Auslegung eine Stellungnahme abgegeben hatten.

 

Dies waren bei 1. Änderung B-Plan „Schule“:

Beteiligt waren:

 

 1. Amt für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main

 2. Landratsamt Miltenberg

 

Folgende Stellungnahmen sind bis 28.04.2020 eingegangen:

 

1. Amt für Digitalisierung, Breitband + Vermessung, Klingenberg a. Main

Ø keine Einwände

2. Landratsamt Miltenberg

Stellungnahme:

… Sowohl im Plan als auch in der Begründung sind redaktionelle Änderungen erforderlich …

Ø Anmerkung: Diese sind zwischenzeitlich eingearbeitet.


Beschluss:

Die Einwände des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Klingenberg a. Main, sind bereits eingearbeitet. Sämtliche Anmerkungen des Landratsamtes Miltenberg sind alle abgearbeitet.

Der Gemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die 1. Änderungen des Bebauungsplanes „Schule“ als Satzung.