Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 15.01.2020, lfd.Nr. 1050)
Frau Elizabeth Ott, Schulstr. 14, 63936 Schneeberg, beabsichtigt den Wohnhausneubau (1 WE) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4841/1 der Gemarkung Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Schulstraße“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die im Lageplan und in den
Bauplänen eingezeichnete geplante Grundstücksgrenze entspricht nicht der tatsächlich
abgemarkten Grundstücksgrenze. Frau Elizabeth Ott wurde davon in Kenntnis
gesetzt.
Nach Rücksprache soll das gesamte Bauvorhaben um ca. 11
Meter in südliche Richtung verschoben werden. Der Lageplan wurde bereits
aktualisiert. Der aktualisierte Tekturplan wird der Verwaltung in der nächsten
Woche vorgelegt.
Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterschrieben.
Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erfolgt über das Grundstück mit der Flst.-Nr. 4841.
Laut Bebauungsplan „Erweiterung Schulstraße“ ist im Westen vor Baubeginn zwingend eine Eingrünung mit einer mehrreihigen naturnahen Hecke einheimischer Fruchtgehölze zu pflanzen und zu erhalten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt
Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Vorbehaltlich der abschließenden
Prüfung des noch nachzureichenden Tekturplanes durch die Verwaltung besteht mit
einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren Einverständnis.
Das Abstecken und die
Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt
Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der Baumaßnahme
(Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.