Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt am 19.02.2014, lfd.Nr. 967)

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, wird laut Art. 10.2 Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung vom Gemeinderat bzw. vom Kreistag oder einem entsprechenden Ausschuss beschlossen.

Mit Schreiben vom 04.11.2019 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass bei der Kommunalwahl 2020 in Anbetracht des zeitlichen Aufwandes der Wahlvorstände für die Wahlauszählung die hälftige Übernahme der Kosten eines Erfrischungsgeldes in Höhe bis zu 50 € (also 25 €) zugesichert werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 festzulegen. Für die Mitarbeiter bei der Stimmzettelausgabe wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20 € vorgeschlagen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € für die Mitglieder des Wahlvorstandes und die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl am 15.03.3020 auszuzahlen. Die Helfer bei der Stimmzettelausgabe erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20 €.