Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 27.11.2019, lfd.Nr. 1040.6)

Das aus dem Jahre 1717 stammende aus Rotsandstein bestehende Denkmal zu Ehren der schmerzhaften Kreuztragung an der B 47 zwischen Amorbach und Schneeberg müsste aufgrund seiner Nähe zur Bundesstraße sehr aufwändig mit Schutzplanken gesichert werden. Da Leitplanken eine uneingeschränkte Sicht auf das Denkmal jedoch nicht mehr zulassen würden, beabsichtigt das Staatliche Bauamt, das Denkmal um ca. 4-5 m nach hinten auf das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 4069/3 (ehemaliger Weg) zu versetzen. Die Kosten für den Ab- und Aufbau werden vom Staatlichen Bauamt vollständig übernommen.

Der neue Standort hat den Vorteil, dass das Denkmal dort besser verankert werden kann, nicht mehr so erschütterungsgefährdet durch den vorbeifahrenden Schwerlastverkehr ist und im Winter nicht mehr mit Streusalz durch vorbeifahrende Streufahrzeuge in Berührung kommt.

 

Das Staatliche Bauamt teilt ergänzend mit, dass nach Besprechung mit der Verkehrsbehörde in diesem Bereich eine Erweiterung der 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung nicht möglich ist.