Sachverhalt:

Frau Elizabeth Ott, Schulstr. 14, 63936 Schneeberg, beabsichtigt den Wohnhausneubau (1 WE) mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 4841/1 der Gemarkung Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Schulstraße“.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Miltenberg kann zum jetzigen Zeitpunkt eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden, da der Bauantrag in den Grundzügen der Planung (geplante Wandhöhe 6,82 Meter) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erweiterung Schulstraße“ abweicht.

Aus diesem Grund zieht Frau Elizabeth Ott ihren Bauantrag zurück und wartet bis die heute beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung Schulstraße“ rechtskräftig wird.