Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 06.11.2019, lfd.Nr. 01030.3)
Für das
Grundstück Fl. Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.Nr. 6296 soll der
Bebauungsplan erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück
ausgewiesen werden kann.
Hierfür ist eine
Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke Fl. Nr. 6295 sowie 6296
(Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.
Die Eigentümer
aller genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes
einverstanden.
Ein Teilbereich
der Fl. Nr. 6295 und Fl. Nr. 6296 liegen Im Landschaftsschutzgebiet (LSG).
Hier ist eine
Befreiung von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung beim Landratsamt
Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen.
Nutzung der
ausgewiesenen Flächen:
Die Erweiterung
soll im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen
Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss berichtigt werden.
Zur
beabsichtigten Planung fand am 18.10.2019 eine Vorbesprechung im Sachgebiet
Bauleitplanung im Landratsamt Miltenberg statt, das Protokoll liegt den
Mitgliedern des Gemeinderates bereits vor.
2. Bgm. Repp erklärt den Geltungsbereich, wobei die
Fl.Nr. 6300/1 später als Grünfläche ausgewiesen werden soll, da die Eigentümer
keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.
Beschluss:
Der Markt Schneeberg beschließt die
Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ im Bereich
der Grundstücke Fl.Nr. 6295 sowie Teilflächen von Fl.Nrn. 6296 und 6300/1 in
der Planfassung (Geltungsbereich) vom 27.11.2019.
Eine Befreiung von der
Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ist zu beantragen. Der Flächennutzungsplan
wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren nach § 13b BauGB.
GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49
GO nicht teilgenommen.