Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Bei der kürzlich durchgeführten Aktualisierung der gemeindlichen Versicherungen, in Zusammenarbeit mit Frau Seubert von der Versicherungskammer Bayern, wurde festgestellt, dass für die Anlagen der gemeindlichen Wasserversorgung seit längerer Zeit erhebliche Versicherungslücken bestehen. Glücklicherweise traten in der Vergangenheit keine größeren Schadensereignisse auf, welche Reduzierungen der Versicherungsleistungen nach sich gezogen hätten.

 

Im Einzelnen fiel auf, dass sich die Versicherungssummen für das gemeindliche Wasserwerk noch auf dem Stand vor dessen Umbau und Ausrüstung befinden und hierfür neben der gesetzlichen Feuerversicherung nur eine Leitungswasserversicherung besteht. Der Hochbehälter Schneeberg war lediglich gegen Brand versichert. Überhaupt kein Versicherungsschutz besteht bislang für die Hochbehälter in Hambrunn und Zittenfelden, sowie für die beiden Tiefbrunnen.

Der gemeindliche Wasserwart Oswin Loster hat vor einige Zeit den Wert der Bauwerke und Einrichtungsgegenstände geschätzt und kam dabei auf etwa die dreifache Summe der bisherigen Versicherungswerte. Für die Bauwerke wurde ein Gesamtwert in Höhe von 2.025.000 € (bislang: 669.300 €) und für die Einrichtungen ein Gesamtwert in Höhe von 2.575.000 € (bislang: 1.030.500 €) ermittelt.

Die Gesamtversicherungsprämie für die Anlagen der Wasserversorgung betrug in diesem Jahr 347,12 €.

 

Die Versicherungskammer Bayern hat dem Markt Schneeberg nunmehr ein Versicherungsangebot unterbreitet, welches neben der obligatorischen Feuerversicherung für alle Anlagen Versicherungsschutz gegen Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und Sturm enthält. Außerdem liegen dem Angebot die aktuellen Versicherungsbedingungen zugrunde, welche erhebliche Verbesserungen gegenüber den alten Verträgen enthalten. Diese sind im Wesentlichen:

· Neuwertentschädigung für in Gebrauch befindliche Betriebseinrichtung

· Rohre der Betriebstechnik werden Rohren der Wasserversorgung des Gebäudes gleichgestellt und gelten somit versichert

· Die Höchstentschädigung für Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile beträgt 100.000 € anstelle bisher 50.000 €

· Mehrkosten im Schadenfall sind bis 150.000 € anstelle bisher 25.000 € abgesichert

· Keine Selbstbeteiligung der Gemeinde für Überspannungsschäden als Extra-Bonus der Versicherungskammer

 

Die Versicherungsprämie für alle durch das Angebot abgedeckten Gefahren beträgt 3.229,04 € pro Jahr.

Wenngleich die neue Versicherungssumme ein Vielfaches der bisherigen beträgt, so sollte bedacht werden, dass sich die Gesamtversicherungssumme nahezu verdreifacht hat und wesentlich mehr Gefahren versichert sind als bisher. Der Abschluss von Leitungswasser und Sturmversicherungen wird aufgrund der immer häufigeren Extremwetterlagen dringend empfohlen. Einbruch/Diebstahl-Versicherungsschutz wird nach Rücksprache mit Wasserwart Oswin Loster nur für das Wasserwerk in der Zittenfeldener Straße angeraten und erscheint für die übrigen Objekte entbehrlich. Dadurch würde sich die jährliche Versicherungsprämie um 883,58 € verringern. Unter Berücksichtigung der von der Versicherungskammer Bayern gewährten Bündelrabatte bei Versicherung von mindestens drei Gefahren pro Objekt errechnet sich eine jährliche Versicherungsprämie von ca. 2.200 €.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Angebot der Versicherungskammer Bayern vom 04.11.2019 für die darin versicherten Gefahren der Anlagen und Einrichtungen der gemeindlichen Wasserversorgung ab 01.01.2020 zu. Abweichend davon soll eine Einbruch/Diebstahl-Versicherung nur für die Einrichtungen im Wasserwerk abgeschlossen werden.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Pfeiffer möchte wissen, wer in der Gemeinde dafür zuständig ist. Es ist für ihn Erschreckend. Er stellt sich die Frage, wieviel gemeindliche Sachen haben wir noch, die unterversichert sind.

2. Bgm. Repp schlägt vor, alle gemeindlichen Einrichtungen zu überprüfen, ob noch irgendwo Unterversicherung besteht.