Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Nach Art. 11 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) bildet jede Gemeinde einen Wahlkreis. Wahlkreise können in Stimmbezirke eingeteilt werden. Die Einteilung erfolgt jeweils durch die Gemeinde. Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern sind in Stimmbezirke einzuteilen.

Auf Grund der Erfahrungen bei der Kommunalwahl 2014 schlägt die Verwaltung vor, einen Stimmbezirk zu bilden und den Wahlraum wegen des barrierefreien Zuganges im Dorfwiesenhaus einzurichten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Bildung von einem Stimmbezirk für die Kommunalwahl am 15.03.2020 zu. Der Wahlraum wird wegen des barrierefreien Zuganges im Dorfwiesenhaus eingerichtet.