Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 17.07.2019, lfd.Nr. 0989.2)

Im Schreiben vom 12.8.2019 teilt die Regierung der Oberpfalz mit, dass die Suchkreisermittlung erfolgreich war. Die Deutsche Telekom hat einen Suchkreis geliefert. Dieser gibt die möglichen Standorte für einen Sendemast an, mit dem der Netzbetreiber weiße Flecken im Gemeindegebiet im Ortsteil Zittenfelden schließen kann. Die Deutsche Telekom zeigt auch Interesse einen dort errichteten Standort zu betreiben.

 

Damit sind die Voraussetzungen für einen Förderantrag zum Ausbau der Mobilfunkversorgung gemäß der Mobilfunkrichtlinie erfüllt.

 

Die Suche hat ergeben, dass der Mobilfunkmast eine Mindesthöhe von 25 Meter haben muss. Die Kosten für einen solchen Masten liegen nach grober Schätzung bei ca. 95.000 €. Hinzu kommen noch die Kosten für Grundstückserschließung, Kabeltrassen, Zufahrt und Ausgleichsmaßnahmen.

 

Der Fördersatz liegt bei Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bei bis zu 90 %.

Es stellt sich nun die Frage, ob die Gemeinde einen Vorschlag für einen Standort zum Aufstellen des Funkmastes innerhalb des Suchkreises machen kann, da Gemeindegrundstücke bevorzugt werden.

 

Der Gemeinderat kann nun nach der Interessensbekundung (1. Schritt) einen Förderantrag

(= 2. Schritt) stellen.

Danach wird das Mobilfunkzentrum den Antrag prüfen und einen Vorbescheid (= 3. Schritt) erlassen. Nach Errichtung des Mobilfunkmastens wird dieser durch die mietenden Netzbetreiber in Betrieb genommen (Projektdurchführung = 4. Schritt). Es folgt die Inbetriebnahme, der Verwendungsnachweis und die Auszahlung.

 

Bei der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde mit Unterstützung des Bayerischen Mobilfunkzentrums den Masten und stellt ihn den Netzbetreibern zur Verfügung.

Bei der Baukonzessionsvariante schreibt die Gemeinde den Bau und den Betrieb des Mastens als Konzession aus. Der Konzessionär erledigt Planung, Bau, Vermietung und Instandhaltung.

 

Das Markterkundungsverfahren hat in Amorbach ergeben, dass die Deutsche Telekom einen eigenwirtschaftlichen Mobilfunkmast plant. Die Standortsuche ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Es ist noch festzustellen, welche Mobilfunklücken geschlossen werden können.

Falls es zu einem Interkommunalen Projekt kommen würde, erhöht sich die Höchstfördersumme von 500.000 € auf 550.000 € und es kann eine Kostenteilung vorgenommen werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, den Antrag auf Förderung nach dem Bayerischen Mobilfunkförderprogramm zu stellen, um das Gebiet um Zittenfelden mit besserem Mobilfunk zu versorgen.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Pfeiffer erkundigt sich, ob schon Äußerungen von Zittenfeldener Bürgern gekommen sind.

GR Blatz-Schmitt glaubt nicht, dass sich die Zittenfeldener Bürger gegen einen Mobilfunkmasten aussprechen, besonders im Hinblick auf die junge Bevölkerung. Für sie sind noch viele Fragen offen, wie z.B. wie weit reicht der Empfang dann in Richtung Schneeberg und in Richtung Jugendzeltplatz.

GR Wöber meint, es geht nicht nur um Zittenfelden, sondern um den gesamten Bereich ohne Mobilfunkempfang, der abgedeckt werden soll. Er erkundigt sich nach dem höchsten Punkt in Zittenfelden, wo bereits ein Stromanschluss vorhanden sei.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass der Zittenfeldener Hochbehälter ohne Strom funktioniert.

GR Ort berichtet, dass die 5G Handys einen ganz kurzen Abstand zu den Mobilfunkmasten benötigen.

GR Wöber könnte sich einen Standort in der „Mausklinge“ vorstellen, um z.B. auch Beuchen bei der Mobilfunkversorgung interkommunal mit abzudecken.

 

è Man war sich einig, dass nach der Antragstellung der Standort für den Mobilmast genauer ermittelt werden soll und dann die Zittenfeldener Bürger in einer Bürgerversammlung in den Entscheidungsprozess eingebunden werden sollen.