Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 24.04.2019, lfd.Nr. 0931)

Herr Bertram Mairon, Weilbacher Str. 12, 63916 Amorbach und Frau Veronique Schäfer, Weidenweg 13, 63820 Elsenfeld, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 7, Fl.Nr. 1790/4, den Wohnhausneubau mit Garage.

Dieser Bauantrag ersetzt den bereits genehmigten Bauantrag vom 24.04.2019.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

·         Höhenlage des Gebäudes

·         Positionierung des Gebäudes

Die Garage wird nicht so weit in den Hang gebaut. Durch diese Änderung wird der Eingriff in das Gelände vermindert.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterschrieben. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit vier Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.

Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.

Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.

Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.