Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 24.04.2019, lfd.Nr. 0931)
Herr Bertram Mairon, Weilbacher Str. 12, 63916 Amorbach und Frau
Veronique Schäfer, Weidenweg 13, 63820 Elsenfeld, beabsichtigen auf ihrem
Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 7, Fl.Nr. 1790/4, den Wohnhausneubau mit
Garage.
Dieser Bauantrag ersetzt den bereits genehmigten Bauantrag vom 24.04.2019.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
·
Höhenlage des Gebäudes
·
Positionierung des Gebäudes
Die Garage wird nicht so weit in den Hang gebaut. Durch diese Änderung
wird der Eingriff in das Gelände vermindert.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom
Genehmigungsverfahren gestellt. Die Baupläne sind von allen Angrenzern
unterschrieben. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge wird mit vier Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen
werden nicht erhoben. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken
und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das
Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der
Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig
mitzuteilen.
Vor Baubeginn
hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg durch die Gemeindeverwaltung zu
erfolgen.