Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Philipp Lenz, wohnhaft in 63916 Amorbach, Gotthardsweg 1, beabsichtigt auf seinem Grundstück in Schneeberg, Weinbergstr. 28, Fl.Nr. 4668/2 der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Abstellraum und Garage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Mühlfräulein II“.

Herr Lenz hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen folgende Befreiungen (gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB):

  1. Das Dach der Garage hat eine Traufhöhe von 3,70 m.
    (Festsetzung: Traufhöhe Garage max. 3,00 m)
  2. Das Haus und die Garage haben ein Satteldach mit einer Dachneigung auf einer Seite von 48°und auf der anderen von 33°. Dazwischen befindet sich ein Abstellraum mit einem Pultdach von ca. 3°.
    (Festsetzung: Dachneigung 30°)

Folgende Begründungen wurden für die Abweichungen vom Planer ausgeführt:

  1. „Die Garage passt sich dem Hauptgebäude an. Die Abstandsflächen werden eingehalten und städtebaulich fügt sich das Gebäude ein. Öffentlich rechtliche und nachbarliche Belange werden nicht berührt.“
  2. „Der Bauherr plant den Bau eines Fertighauses. Auf der einen Seite wird die Dachneigung von 30° um 3° zur straßenzugewandten Seite überschritten und auf der Hangseite um 18°. Die Dachneigung von 33° und 48° wurden aus optischen und konstruktiven Gründen gewählt. Die Garage passt sich dem Hauptgebäude an. Die geplanten Gebäude fügen sich in die Umgebung ein, da sich die Dachneigung von 48° in der straßenabgewandten Seite dem Hang anpasst. Öffentlich rechtliche und nachbarliche Belange werden nicht berührt.“

Weiterhin beantragt Herr Lenz eine Abweichung von der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeugen des Marktes Schneeberg, da der erforderliche Abstand von mindestens 5 Meter zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche mit 3,58 Meter nicht eingehalten wird.

è Nach Prüfung der Verwaltung werden die Anforderungen jedoch erfüllt.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit zwei Stellplätzen erfüllt.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.

Die Baupläne sind von einem Teil der Angrenzer unterzeichnet. Auf Antrag wurden die Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde benachrichtigt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlfräulein II“ stimmt der Marktgemeinderat zu.

Die Abweichung von der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen (Stauraumes zwischen Garage und öffentlicher Verkehrsfläche 3,58 Meter) kommt nicht zum Tragen, da der Stauraum eingehalten wird.