Sachverhalt:
Herr Bertram
Mairon, Weilbacher Str. 12, 63916 Amorbach und Frau Veronique Schäfer,
Weidenweg 13, 63820 Elsenfeld, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in
Schneeberg, Roscheklinge 7, Fl.Nr. 1790/4, den Wohnhausneubau mit Garage.
Das Grundstück
liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
„Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren
gestellt.
Die Baupläne sind
von allen Angrenzern unterschrieben.
Die Anforderungen
aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden
nach Einreichung des Tektur-Planes vom 23.04.2019 erfüllt.
Die Planung der Grenzgarage mit Gerätehaus wurde an das Landratsamt
Miltenberg zur Überprüfung eingereicht. Bauplanerisch entspricht die Planung den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Städtebaulich sieht das
Landratsamt Miltenberg jedoch ein Problem mit dem immensen Eingriff in das
Gelände und schlägt vor, die Garage nicht so weit in den Hang zu bauen. Sie
empfehlen den Bauantrag in ein Genehmigungsverfahren überzuleiten. Das liegt
jedoch im Ermessen des Gemeinderates.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen
werden nicht erhoben. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken
und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das
Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der
Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig
mitzuteilen.
Vor Baubeginn
hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg durch die Gemeindeverwaltung zu
erfolgen.