Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Bertram Mairon, Weilbacher Str. 12, 63916 Amorbach und Frau Veronique Schäfer, Weidenweg 13, 63820 Elsenfeld, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 7, Fl.Nr. 1790/4, den Wohnhausneubau mit Garage.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.

Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterschrieben.

 

Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden nach Einreichung des Tektur-Planes vom 23.04.2019 erfüllt.

 

Die Planung der Grenzgarage mit Gerätehaus wurde an das Landratsamt Miltenberg zur Überprüfung eingereicht. Bauplanerisch entspricht die Planung den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Städtebaulich sieht das Landratsamt Miltenberg jedoch ein Problem mit dem immensen Eingriff in das Gelände und schlägt vor, die Garage nicht so weit in den Hang zu bauen. Sie empfehlen den Bauantrag in ein Genehmigungsverfahren überzuleiten. Das liegt jedoch im Ermessen des Gemeinderates.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.

Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.

Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.

Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.