Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Sabrina und Philipp Lenz, wohnhaft in 57234 Wilnsdorf, In der Grobe 16, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 5, Fl.Nr. 1790/3 der Gemarkung Schneeberg, den Wohnhausneubau mit Garage.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Familie Lenz hat einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen folgende Befreiung (gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB):

1. Max. Wandhöhe 3,75 m Bergseits / Talseits 8,00 m bei Gebäudemitte

            - Überschreitung Wohnhaus Bergseits ca. 0,75 m

            - Überschreitung der Wandhöhe am Erker Talseits ca. 0,85 m

2. Baugrenze: Garage überwiegend außerhalb (Grenzgarage)

 

Folgende Begründungen wurden für die Abweichungen vom Planer ausgeführt:

„Die Befreiung ist Städtebaulich vertretbar, Nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt. Die Belüftung, Belichtung, Besonnung werden nicht beeinträchtigt. Der Brandschutz Abstand wird eingehalten. Abstandsflächen werden eingehalten.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind bis auf einen Angrenzer unterzeichnet. Dieser wurde von der Gemeinde angeschrieben. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit vier Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ stimmt der Marktgemeinderat zu.