Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.12.2017, lfd.Nr. 0685)

Der Markt Schneeberg hat nach Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung zur Information der Gemeindevertreter und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In diesem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen der Markt Schneeberg mindestens über den zwanzigsten Teil der Anteile verfügt.

 

Der Markt Schneeberg kommt dieser Verpflichtung nach und teilt mit, dass neben der bereits bestehenden Beteiligung an der Wärmeversorgung Amorbach GmbH keine weitere Beteiligung hinzugekommen ist.

 

Eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse hat sich in diesem Geschäftsjahr nicht ergeben.