Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 19.10.2018, lfd.Nr. 0826.1)

Das Landratsamt Miltenberg hat die Gemeinde aufgefordert mitzuteilen, ob gewünscht wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Nachtstunden auf 30 km/h zu beschränken. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Verlängerung der bestehenden Ganztagsbeschränkung des 30 km/h-Bereiches um 17 m Richtung in Amorbach und um 67 m in Richtung Rippberg.

 

Der Gemeinderat hat eine Beschränkung auf 30 km/h nachts für Lkw im gesamten Ortsbereich gefordert. Gemäß Herrn Stegmann, Landratsamt Miltenberg, gibt es nur Beschränkungen für alle Fahrzeuge (kein differenziertes Verbot für Pkw bzw. Lkw).

 

1. Bgm. Kuhn hält die vorgeschlagene Verlängerung auf dieser äußerst geringen Strecke nicht für zielführend. Es kommt eher zu einer Verwirrung der Autofahrer und sie beachten das zweite Schild (30 km/h) nicht. 1. Bgm. Kuhn sagt, es liegt an uns, welche Antwort wir dazu geben.


Diskussionsverlauf:

GR Wöber versteht nicht, warum jetzt dieses Angebot durch die Regierung von Unterfranken gekommen ist. Er hat extra Abgeordnete für diese Sachlage hergeholt. Er möchte das Lärmgutachten sehen, in dem die einzelnen Lärmpunkte stehen und er möchte diejenige Person sehen, die die 17 m festgelegt hat. Das sei ein absolutes NoGo! Er hatte versucht, den Rahmen über die Abgeordneten auszuweiten. Es kann nicht sein, dass der Bereich nicht weiter ausgeweitet werden kann. Durchfahrende Lkw‘s machen besonders nachts einen Riesenlärm. Die Anwohner sind sauer, weil nichts passiert. Er geht davon aus, dass der neue Regierungspräsident den Sachverhalt nicht vollständig gelesen oder erhalten hat. In anderen Orten ist auch Tempo 30 möglich gewesen. Er versteht die Entscheidung der Beamten nicht.

1. Bgm. Kuhn war auch enttäuscht über die Entscheidung der 30 km/h-Beschränkung.

3. Bgm. Pfeiffer schlägt vor, dem neuen Regierungspräsidenten in einem Brief die Konsequenzen klar zu machen, was letztendlich da entschieden wurde.

1. Bgm. Kuhn befürwortet den Vorschlag.

GR Loster möchte, dass die Auswertung der punktuellen Lärmbelastung angefordert wird. Frau Appel hatte ein Profi-Messgerät benutzt, mit dem die Lärmbelastung erfasst wurde.

1. Bgm. Kuhn versichert, dass alle Schreiben an das Straßenbauamt weitergeleitet wurden.

GR Speth wünscht, dass es klar mit Zeichnung verdeutlicht werden muss, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung von Ortsanfang bis Ende gebraucht wird. Die Leute an der B47 werden diskriminiert, und nur deshalb, weil Bayern sagt: „Freie Fahrt für Bürger“. Er regt eine Klage wegen Diskriminierung an, um härtere Maßnahmen aufzufahren. Man könne ja auch die Straße vollparken, um die Fahrzeuge abzubremsen. Aber eigentlich will man das nicht. In der Angelegenheit sei ein unkonventionelles Querdenken notwendig.