Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.03.2019, lfd.Nr. 0915.1)

 

Seit Dezember 2018 gibt es die Mobilfunkrichtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung in Bayern. Ziel ist es, Mobilfunklücken („weiße Flecken“) in Regionen zu schließen, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden. Das Förderprogramm läuft zunächst bis Ende 2022. Ein Mobilfunkzentrum wurde bei der Regierung der Oberpfalz in Regensburg eingerichtet: Sie sind Ansprechpartner und unterstützen die Gemeinden im Förderverfahren. Die Förderung von bis zu 90 % in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, dazu gehört der Landkreis Miltenberg, erstreckt sich auf alle erforderlichen Aufwendungen für den Bau der passiven Infrastruktur wie Mast, Fundament, Leerrohr und Zuwegung. Auch für die Ertüchtigung bestehender staatlicher BOS-Masten zur Mitnutzung für Mobilfunk gibt es Zuwendungen.

 

Im Bereich des Wasserwerkes (halbe Strecke nach Zittenfelden) bis zum Friedhof in Zittenfelden ist keine Sprachmobilfunkversorgung. Seit Jahrzehnten versuchen wir Anbieter für diesen Bereich zu finden. Diese haben immer abgelehnt, da Zittenfelden nur 50 Einwohner hat und ein Empfang nur sehr schwierig einzurichten ist. Vor einigen Jahren wurde auch die Mitbenutzung des neu errichteten BOS-Mastes abgelehnt.

 

Die Marktgemeinde hat bereits schriftlich ihr Interesse gegenüber dem Mobilfunkzentrum bekundet. Die Regierung der Oberpfalz hat bestätigt, dass sich in unserem Gemeindegebiet unversorgte Flächen befinden und eine Förderung möglich ist. Das Mobilfunkzentrum hat das Markterkundungsverfahren eingeleitet. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefonica) werden gefragt, ob eigenwirtschaftliche Ausbaupläne vorliegen. Eine Rückmeldung erfolgt bis 11.06.2019. Liegen keine verbindlichen Ausbaupläne für den Bereich Zittenfelden vor, so ist eine Förderung möglich und die Mobilfunkbetreiber werden gefragt, ob Interesse an einer Anmietung eines geförderten Standorts besteht.

Besteht Interesse, kann die Gemeinde mit Unterstützung der Netzbetreiber und des Bayerischen Mobilfunkzentrums selbst einen Mast errichten (= Bauauftragsvariante) und anschließend an die Netzbetreiber vermieten. Eine weitere Möglichkeit ist, den Bau und den Betrieb des Mastes als Konzession auszuschreiben. Der Konzessionär erledigt Planung, Bau, Vermietung und Instandhaltung (= Baukonzessionsvariante).

 

Es muss der 11.06.2019 abgewartet werden, bis alle Netzbetreiber das Gebiet Zittenfelden geprüft haben. Ich rechne nicht damit, dass sich ein Netzbetreiber meldet, der eigenwirtschaftlich einen Mobilmast errichten will. Erst danach kann der Förderantrag gestellt werden.


Diskussionsverlauf:

 

GR Haas bestätigt, dass ein BOS-Mast auch für Mobilfunk verwendet werden kann. Die Stadt Amorbach hatte zugestimmt, dass ein BOS-Mast zusammen mit Mobilfunk genutzt werden kann. Er fragt, ob eine Zusammenarbeit mit Amorbach günstiger sein kann.

 

Laut 1. Bgm. Kuhn ist eine Zusammenarbeit von Gemeinden im Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm vorgesehen. Gefördert werden außerdem unter anderem Mobilfunkunternehmen für die Ertüchtigung bestehender staatlicher BOS-Masten zur Mitnutzung von Mobilfunk sowie der Ausbau mit Sprachmobilfunk in nicht versorgten Gebieten.

 

GR Haas wünscht, dass trotzdem mit der Stadt Amorbach eine Zusammenarbeit abgeklärt werden soll.

 

1. Bgm. Kuhn zeigt eine Landkarte, in der die weißen Flecken (hier blau) eingezeichnet sind, in denen keiner der drei Mobilfunkanbieter vertreten ist.

 

GR Ort sagt, dass jeder der drei Anbieter unterschiedliche „Flecken“ abdeckt und nicht flächendeckend vertreten sind.

 

1. Bgm. Kuhn bestätigt, dass dies die Mobilfunkabdeckung in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern schwierig macht. In Deutschland wird marktwirtschaftlich gedacht und nicht staatlich gelenkt. Bei der Standortplanung wird länderübergreifend gedacht.