Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 01.0.2019, lfd.Nr. 0881 und 882)
Folgende
Änderungen wurden vorgenommen:
Bebauungsplan:
·
Geltungsbereich
2 entfernt
·
Rechtsgrundlagen
aktualisiert
·
Verfahrensvermerke
aktualisiert
·
Vermeidungs-und
Ausgleichsmaßnahmen Naturschutz ergänzt
·
Überschwemmungsgrenze
ergänzt
·
Übersichtsplan
aktualisiert
·
Bäume
ergänzt
·
Legende
angepasst
·
Name des
Bebauungsplanes geändert
Berichtigung
Flächennutzungsplan:
·
Geltungsbereich
2 entfernt
·
Überschwemmungsgrenze
ergänzt
·
Berichtigungsvermerk
aktualisiert
Begründung:
·
Anlass
und Ziel der Planaufstellung (1.) neu gefasst
·
Geltungsbereiche
(1.1) entfernt
·
Rechtliche
Grundlagen (2.1) aktualisiert
·
Flächennutzungsplan
(2.2) aktualisiert
·
Lage,
Größe und Beschaffenheit des Plangebietes (3.) aktualisiert
·
Überschwemmungsgrenze
(4.8) ergänzt
·
Aufstellungsverfahren
(6.) aktualisiert
·
Anlagen
(8.) ergänzt - Lageplan sanierter, erweiterter oder umgebauter Gebäude,
Lageplan leerstehender Häuser, Artenschutzrechtliche Beurteilung
Der überarbeitete Entwurf wurde dem
Landratsamt Miltenberg zur Kenntnisnahme und Prüfung am 06.03.2019 übergeben.
Es wurde folgendes mitgeteilt:
„Laut
Fachgutachten kann ein Konflikt mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes
„Täler der Odenwaldbäche um Amorbach“ ausgeschlossen werden. Eine FFH-VP ist
nicht erforderlich. Das Einwandern von Zauneidechsen auf das Baufeld wird durch
das „Kurzhalten“ von Vegetation vermieden (Vergrämung). Die Aufstellung von
Amphibienschutzzäune, wie im Fachgutachten erläutert, ist nicht erforderlich.
Unter Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände, wie im B-Plan (Text) erläutert, wird dem Vorhaben
zugestimmt.“
Da der oben genannte Bebauungsplan nicht mehr erneut ausgelegt werden muss,
sondern bereits als Satzung beschlossen werden soll, ist im Verfahrensvermerk
des Bebauungsplanes noch die Passage der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3
BauGB komplett zu streichen.
Beschluss:
Der Markt Schneeberg beschließt den Bebauungsplan „Schule“ mit Begründung in der Fassung vom 07.03.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.