Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 01.0.2019, lfd.Nr. 0881 und 882)

 

Der Markt Schneeberg hat in seiner Sitzung vom 14.12.2018 und 01.02.2019 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Schule“ abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

Bebauungsplan:

·        Geltungsbereich 2 entfernt

·        Rechtsgrundlagen aktualisiert

·        Verfahrensvermerke aktualisiert

·        Vermeidungs-und Ausgleichsmaßnahmen Naturschutz ergänzt

·        Überschwemmungsgrenze ergänzt

·        Übersichtsplan aktualisiert

·        Bäume ergänzt

·        Legende angepasst

·        Name des Bebauungsplanes geändert

 

Berichtigung Flächennutzungsplan:

·        Geltungsbereich 2 entfernt

·        Überschwemmungsgrenze ergänzt

·        Berichtigungsvermerk aktualisiert

 

Begründung:

·        Anlass und Ziel der Planaufstellung (1.) neu gefasst

·        Geltungsbereiche (1.1) entfernt

·        Rechtliche Grundlagen (2.1) aktualisiert

·        Flächennutzungsplan (2.2) aktualisiert

·        Lage, Größe und Beschaffenheit des Plangebietes (3.) aktualisiert

·        Überschwemmungsgrenze (4.8) ergänzt

·        Aufstellungsverfahren (6.) aktualisiert

·        Anlagen (8.) ergänzt - Lageplan sanierter, erweiterter oder umgebauter Gebäude, Lageplan leerstehender Häuser, Artenschutzrechtliche Beurteilung

 

Der überarbeitete Entwurf wurde dem Landratsamt Miltenberg zur Kenntnisnahme und Prüfung am 06.03.2019 übergeben. Es wurde folgendes mitgeteilt:

„Laut Fachgutachten kann ein Konflikt mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Täler der Odenwaldbäche um Amorbach“ ausgeschlossen werden. Eine FFH-VP ist nicht erforderlich. Das Einwandern von Zauneidechsen auf das Baufeld wird durch das „Kurzhalten“ von Vegetation vermieden (Vergrämung). Die Aufstellung von Amphibienschutzzäune, wie im Fachgutachten erläutert, ist nicht erforderlich.
Unter Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, wie im B-Plan (Text) erläutert, wird dem Vorhaben zugestimmt.“

Da der oben genannte Bebauungsplan nicht mehr erneut ausgelegt werden muss, sondern bereits als Satzung beschlossen werden soll, ist im Verfahrensvermerk des Bebauungsplanes noch die Passage der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB komplett zu streichen.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg beschließt den Bebauungsplan „Schule“ mit Begründung in der Fassung vom 07.03.2019 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.