Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 14.12.2018, lfd.Nr. 0866 und 16.01.2019, lfd.Nr. 0876)
Das Bauleitplanverfahren
kann in zwei voneinander getrennten Verfahren fortgeführt werden.
Dadurch entfällt die
immissionsschutzrechtliche Bewertung des Bereiches 1 (Schulgelände).
Für den Bereich 1 (Schulgelände)
wurde laut Begehung vom 16.01.2019 festgestellt, dass keine streng geschützten
Tierarten vorkommen, es liegt somit kein Verbotstatbestand vor.
Es kann somit die
naturschutzrechtliche Stellungnahme im Bereich 1 eingearbeitet und im Zuge der
Abhandlung der Träger öffentlicher Belange gewertet werden.
Die Weiterführung in
einem Bauleitplanverfahren würde die gesamte Planung verzögern.
Beschluss:
Der Markt Schneeberg beschließt, die Weiterführung des
Verfahrens als zwei voneinander getrennte Verfahren.