Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 14.12.2018, lfd.Nr. 0866 und 16.01.2019, lfd.Nr. 0876)

 

Das Bauleitplanverfahren kann in zwei voneinander getrennten Verfahren fortgeführt werden.

Dadurch entfällt die immissionsschutzrechtliche Bewertung des Bereiches 1 (Schulgelände).

 

Für den Bereich 1 (Schulgelände) wurde laut Begehung vom 16.01.2019 festgestellt, dass keine streng geschützten Tierarten vorkommen, es liegt somit kein Verbotstatbestand vor.

 

Es kann somit die naturschutzrechtliche Stellungnahme im Bereich 1 eingearbeitet und im Zuge der Abhandlung der Träger öffentlicher Belange gewertet werden.

 

Die Weiterführung in einem Bauleitplanverfahren würde die gesamte Planung verzögern.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg beschließt, die Weiterführung des Verfahrens als zwei voneinander getrennte Verfahren.