Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 13.06.2018, lfd.Nr. 0760)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

 

Das Landratsamt Miltenberg hat den Kommunen angeboten, sich über eine Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten für den Landkreis Miltenberg und dessen kreisangehörigen Kommunen Hilfe zur Bewältigung der neuen Aufgaben zu bedienen.

 

Den Mitgliedern des Marktgemeinderates liegt die Zweckvereinbarung vor. Die Gesamtkosten für den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sollen je zur Hälfte von den Kommunen und vom Landkreis getragen werden. Man schätzt Kosten in Höhe von 27 € pro 1.000 Einwohner / pro Monat.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgelegten Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu.