Sachverhalt:
Herr Karl-Heinz Hofmann, Kleebsweg 21, 63936 Schneeberg, beabsichtigt auf seinem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 14, Fl.Nr. 1790/36, den Neubau eines Wohnhauses. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Angrenzer wurden nach Art. 71 BayBO durch die Gemeinde über den Bauantrag benachrichtigt.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Mit einer Freistellung vom
Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der
Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.